Ministerrat, Begutachtung und den Beschlüssen im National- und heute hier im Bundesrat das ElWOG auf diese Art und Weise vorbereitet wurde.
Als Ländervertreter darf ich mir zum Schluss noch erlauben zu sagen – das kann ich mir nicht verkneifen –, dass die für die Umsetzung der Landes-ElWOGs vorgesehenen drei Monate ein sehr ambitioniertes Ziel sind, aber ich bin überzeugt davon, dass die Bundesländer insgesamt auch das vorbildlich meistern werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.07
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
11.07
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur ganz kurz zu den Ausführungen des Kollegen Brunner betreffend die Verwechslung des Ministers: Prinzipiell würde ich mir schon wünschen, dass die gesamte österreichische Bundesregierung hinter dem Ziel steht, dass wir irgendwann einmal – wann auch immer – energieautark werden, und nicht nur der Umweltminister, denn es wäre eigentlich traurig, wenn nur der Umweltminister dahinter stünde. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Brunner.) Zumindest hinter dem Ziel, irgendwann einmal energieautark zu werden, ich rede ja jetzt gar nicht von 2015 oder 2020. (Bundesrat Gruber: 3001!) Vielleicht können Sie, Herr Minister, sich dann noch dazu äußern, ob auch Sie dieses Ziel vor Augen haben.
Es ist heute schon erwähnt worden: Ich sehe beide Gesetzesänderungen als Übergangslösung. Zum Teil sind diese Übergangslösungen eben leider nur Übergangslösungen, in die viel Geld gesteckt werden muss, auf der anderen Seite aber auch riskante Übergangslösungen. Es gibt etwa auch in Deutschland eine Übergangslösung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem man mit erneuerbaren Energien alles wird abdecken können: die Laufzeitverlängerung von alten AKWs. Das ist eine unglückliche und sehr riskante Übergangslösung, hinsichtlich derer unser Herr Bundesminister sogar irgendwann einmal gemeint hat, dass er die Argumente sogar versteht. Das hat mich sehr enttäuscht!
Wir haben halt ein bisschen andere Übergangslösungen, wir bauen als Übergangslösung jetzt auf Gaspipelines, und zwar nicht nur auf eine, sondern auf zwei oder drei. Dass das Gas, das durch diese Pipelines fließen soll, nicht unbedingt aus den stabilsten Staaten aus menschenrechtlicher Sicht kommt, ist, denke ich, auch kein Geheimnis. Und insofern ist auch das für mich eine riskante Übergangslösung, denn wir müssen diesen Staaten das Gas abkaufen – ob jetzt den Russen oder Staaten, die noch weiter weg sind –, und letztendlich verpflichten wir uns zum Beispiel mit diesem Vertrag, machen wir eigenartige Zusagen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich habe im Ausschuss schon versucht, das näher erläutert zu bekommen, denn diese sehr oberflächlichen Zusagen finde ich zum Teil sehr bedenklich.
So steht da zum Beispiel im Artikel 8: „Die Republik Österreich wird keine spezifischen gesetzlichen Maßnahmen ergreifen, welche das Projekt oder die Erdgas-Pipeline während der Amortisierungsdauer des Projekts negativ beeinflussen würde.“
Abgesehen davon, dass mir im Ausschuss keiner gesagt hat, wann sich das Ding amortisieren soll und wie lange wir uns da jetzt verpflichten, dass wir keine Maßnahmen ergreifen, frage ich mich: Wenn wir zum Beispiel das Ökostromgesetz irgendwann einmal doch so verbessern, dass es ein Ökostromgesetz ist, das vielleicht auch wirklich einen Boom auslöst, und viel mehr Strom produziert wird als jetzt, ist das dann eigentlich auch schon eine Behinderung dieser Erdgas-Pipeline? (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Brunner.) Es ist die Schaffung einer Konkurrenz. Doch, das kann man so ausle-
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