gen. Aus meiner Sicht ist daher dieser Vertrag mit den so abgefassten Zusagen schon sehr bedenklich.
Weiters ist es bedenklich, dass man Versprechen abgibt, für die es gar keinen Zeitrahmen gibt – das ist offenbar auf immer und ewig. Die Republik Österreich verpflichtet sich, keine Erhöhung der steuerlichen Belastungen des Projekts oder der Gesellschaft vorzunehmen. Für welchen Zeitrahmen, für wie lange versprechen wir das? – Das ist alles so unbestimmt. Im Ausschuss konnte mir das auch keiner konkret erläutern, es wurde nur gesagt: Na dann beschließen wir halt das Gesetz nicht!, oder: Wir melden es an!
Wir schließen da also einen Vertrag ab, der meiner Meinung nach schon ein gewisses politisches Risiko enthält, weil das so ungenau definiert ist. Was das für uns letztendlich heißt und für diese Übergangsdauer, sollten wir wirklich einmal Energieautarkie erreichen – vielleicht strebt sie ja auch unser Herr Wirtschaftsminister an –, ist nicht klar. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) – Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, zu Energieautarkie zu kommen; nicht nur Windräder, die sind ein Teil.
Aber weil wir gerade von Windrädern reden, zum ElWOG: Die Stellungnahmen zum ElWOG zu finden war nicht einfach. Ich habe trotzdem welche gefunden, und zwar eine zum Beispiel von der IG Windkraft.
Ihr erster Kritikpunkt ist: „Der Entwurf zementiert die durch die“ Regelung „2009 eingeführten Systemnutzungstarif‐Komponenten auch für Erzeuger ein, derbezüglich derzeit zahlreiche Verfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig sind.“
Das heißt, es gibt bereits jetzt beim Verfassungsgerichtshof offensichtlich Beschwerden und Probleme bezüglich der Systemnutzungstarif-Komponenten.
Und das neue Gesetz, das für mich auch wieder nur eine Übergangslösung ist, legt jetzt fest – so etwas habe ich noch nie in einem Gesetz gesehen; ich kenne nicht alle Gesetze auswendig, aber so etwas habe ich noch nie in einem Gesetz gesehen –: „Wird die Systemnutzungsentgelte-Verordnung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben oder hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass eine Verordnung gesetzwidrig war“, dann ist ... – So etwas habe ich in einem Gesetz noch nie gelesen, dass man schon Vorsorge trifft für den Fall, dass der Verfassungsgerichtshof einen dieser Auswüchse aufhebt. Man rechnet offensichtlich damit, dass die Aufteilung der Systemnutzungsentgelte, wie sie da vorgesehen ist, ohnehin nicht hält.
Und diese Aufteilung ist wirklich sehr eigenartig. Einerseits ist es meiner Meinung nach eigenartig, dass die Regulierungsbehörde erfassen oder feststellen sollte, welche Kosten für die einzelnen Teilbereiche anfallen. Diese Teilbereiche – es ist ja nicht nur ein Bereich – sind: Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt, Netzzutrittsentgelt, Netzbereitstellungsentgelt, Systemdienstleistungsentgelt, Entgelt für Messleistungen und Entgelt für sonstige Leistungen. – Ich schaue mir an, wie man das jetzt fair und sauber trennen kann, denn es ist ja so, dass jedes dieser Entgelte von jemand anderem bezahlt werden soll. Und wer was bezahlt und welche Kosten worunter fallen, das soll die Regulierungsbehörde feststellen – und wenn sie es falsch feststellt, dann darf der Verfassungsgerichtshof das aufheben. Wir haben dafür dann sogar eine Regelung im Gesetz. Aus meiner Sicht ist das ein sehr eigenartiger Zugang.
Ein weiterer eigenartiger Zugang ist die Beteiligung derer, die bei diesen Entgelt-Berechnungen mitreden können, die dann sagen, das passt oder das passt nicht. Das sind nämlich die Wirtschaftskammer, die Landwirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund. Diese Zusammensetzung finde ich sehr eigenartig. Meiner Meinung nach wäre es nicht uninteressant, wenn zum Beispiel die Ökostrombetreiber dort einen Sitz hätten. Die Länder hätten sich, glaube ich, auch vorgestellt, dass sie da irgendwie mit eingebunden werden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ist jetzt nicht mein Ziel.
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