Dass es bei dieser Zusammensetzung dieses Gremiums zu keinen politischen Einflussnahmen oder Entscheidungen kommen wird, muss ich, ehrlich gestanden, schwer bezweifeln. Und meiner Ansicht nach sind die Zusammensetzung dieses Gremiums und die Art und Weise, wie die Kosten beziehungsweise Preise festgelegt werden, schon sehr fragwürdig.
Die Regulierungsbehörde ist ja an und für sich nicht ganz unumstritten. Es gibt Befürworter, es gibt welche, die sie lieben, und es gibt welche, die sie hassen. In den Stellungnahmen der Länder ist schon auch zum Ausdruck gebracht worden, dass die Aufgaben der Regulierungsbehörde zu umfassend geregelt sind. Ich verstehe eigentlich auch nicht, warum die Regulierungsbehörde bei allen möglichen Dingen mitreden muss, wenn es eigentlich um politische Entscheidungen geht.
Der letzte Kritikpunkt im Zusammenhang mit der Regulierungsbehörde ist, dass die budgetäre Kontrolle dem Parlament offensichtlich vorenthalten werden soll.
Ganz zum Schluss noch, weil Herr Kollege Brunner das auch angeführt hat, zum öffentlichen Interesse: Ich finde es schon sehr eigenartig, wenn man in einer Nationalratssitzung mit einem Abänderungsantrag die Ziele eines Gesetzes ändert – das ist mehr oder weniger ganz oben bei den Zielen. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Brunner.)
Ja, dann steht aber dabei: „das öffentliche Interesse an der Versorgung mit elektrischer Energie, insbesondere“ – das heißt an der Versorgung mit elektrischer Energie und insbesondere der erneuerbaren. Das heißt aber, die anderen auch, oder? (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Brunner.) Und dass das öffentliche Interesse eine Hilfestellung ist für die Ausgewogenheit zwischen Naturschutz und anderem, ist für mich etwas ganz Neues.
Ich war bei einigen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren dabei, wo es zum Beispiel um öffentliches Interesse im Straßenbau gegangen ist, und muss sagen: Über das „öffentliche Interesse“ geht gar nichts drüber, und damit wird alles zugebügelt! Ich verstehe nicht, warum man das mit hineinnehmen muss. Wenn es zumindest beschränkt wäre auf erneuerbare Energien oder – besser – auf Ökostrom, denn auch Wasserkraftwerke in großen Mengen und mit großen Megawattleistungen sind nicht immer naturschutzfreundlich. Das öffentliche Interesse beschränkt auf Ökostrom oder erneuerbare Energien, darüber könnte man reden. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) Aber in diesem Fall ist das öffentliche Interesse dann offensichtlich auch für neue Gaskraftwerke gegeben, und damit habe ich dann wieder dieses Problem mit der Übergangslösung, die bei uns offensichtlich eine große Übergangslösung sein wird. Und es wird so viel Geld in die Übergangslösungen fließen, dass wir dann für die endgültige Lösung, nämlich die Energieautarkie – meiner Meinung nach sollte sie früher stattfinden; der Herr Minister wird es wahrscheinlich anders sehen, und irgendwo dazwischen wird es vielleicht auch insgesamt anzustreben sein –, zu wenig Geld haben. Aber diese Energieautarkie sollten wir anstreben und nicht irgendwelche sauteuren Übergangslösungen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Dr. Kickert.)
11.17
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.
11.17
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Werte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Die österreichische Energiepolitik verpflichtet sich mit diesem Gesetz zu einer sicheren und leistbaren Energieversorgung, zu einem effizienten Umgang mit Energie und einem verstärkten Einsatz von erneuerbarer Energie – allerdings natürlich bei gleichzeitigem politischem Konsens darüber, dass die klimapolitischen Ziele unbedingt erreicht wer-
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