BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 53

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den sollen und dass vor allem die Kernenergie als Energieproduktion uneingeschränkt abgelehnt wird.

Es ist unbedingt notwendig, dass in der heimischen Energieversorgung wie bisher auch weiterhin ein Mix von traditionellen Energien und erneuerbaren Energien gegeben ist.

Zum Gesetzeswerk selbst ist anzumerken, dass dies ein sehr komplexes Thema ist; das ist ja bereits angesprochen worden. Energie ist ein Thema, das nicht ganz unum­stritten ist, das in unterschiedlichster Form und unterschiedlichster Weise von unter­schiedlichen Interessen angesprochen wird und worüber die Diskussionen oft sehr emo­tional geführt werden.

Es gibt diesbezüglich eine Vielzahl von Ratschlägen – das ist ja auch schon erwähnt worden –, und man muss lernen, mit diesen umzugehen, weil auch oft zwar gut ge­meinte Empfehlungen kommen, aber hin und wieder auch recht harsche Kritik damit verbunden ist. All das unter einen Hut zu bringen ist nicht immer gerade leicht.

Ich glaube aber auch, dass es mit diesem Gesetz im Großen und Ganzen gelungen ist, einen tragfähigen Kompromiss zustande zu bringen, welcher am Ende des Prozesses gewährleistet, dass es in puncto Versorgungssicherheit, Preisgestaltung und Nachhal­tigkeit so sein wird, dass wir auf alle Fälle besser aufgestellt sein werden, als dies bis­her der Fall war, denn dieses Gesetz soll die Grundlage bilden – und diesen dadurch konkret gewährleisten – für einen fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt sowie ei­nen Wettbewerb, der auch den Kunden und Kundinnen zugutekommen soll.

Wenn wir aber von fairem Wettbewerb sprechen, so möchte ich nur daran erinnern und dabei deutlich darauf hinweisen, dass wir in letzter Zeit, allerdings in anderen Materien, mit ansehen mussten, was liberalisierte Märkte ohne Kontrolle anrichten können. Diese Art von Wettbewerb bei einem so zentralen Thema wie der Daseinsvorsorge, wie es der Energiesektor und die Versorgung mit Strom sind, wollen wir nicht. Es muss uns auch klar sein, dass dort, wo der Markt an seine Grenzen stößt, entsprechend einge­griffen werden muss, entsprechend reguliert werden muss.

Weder KonsumentInnen noch ErzeugerInnen sollen zwangsbeglückt werden, sondern – wie bereits erwähnt – Ziel ist es, mit diesem Gesetz eine gute Voraussetzung für die Versorgungssicherheit zu schaffen und leistbare Energie sicherzustellen.

Rechte der KonsumentInnen, Rechte auf Grundversorgung mit Energie, eine transpa­rente Preisgestaltung sicherzustellen, Regulierungen, Regelungen zu schaffen für jene, die aufgrund ihrer persönlichen wirtschaftlichen Situation von einer Stromabschaltung betroffen sind, ist das eine; Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Versor­gungssicherheit gesteigert und die Qualität der Versorgung auch in Zukunft gewährleis­tet wird, ist das andere.

Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass die Festlegung von Smart Metering als eine Umsetzung des 3. Binnenmarktpakets in diesem Zusammenhang auch viele Be­denken bei Datenschützern ausgelöst hat. Wir müssen daher alles daransetzen, dass die Kriterien des Datenschutzes erfüllt werden, denn letztendlich geht es auch darum, eine Verbreiterung der KonsumentInnenrechte bei der E-Control Austria zu schaffen und die Rahmenbedingungen in der E-Control den neuen Gegebenheiten und Heraus­forderungen aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union anzupassen.

Auf Basis dieser vorhandenen Grundlage des Gesetzes und wissend, dass dieses The­ma nicht enderledigt ist – auch das ist bereits angesprochen worden –, denn es kom­men noch Themenpakete wie Ökostrom, Energieeffizienz oder das Gaswirtschaftsge­setz auf uns zu, geben wir diesem Gesetz unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.23

 


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