BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 57

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Viele Gruppen, Interessenverbände, Interessengrüppchen diskutieren mit, bringen Er­fahrungen ein, kritisieren auch die Werdung dieses Gesetzes und verfolgen dabei auch unterschiedlichste Interessen. Es werden Empfehlungen und Ratschläge abgegeben beziehungsweise zum Teil auch berechtigte Kritik geübt, wie es eben im vorliegenden Fall wie im Bereich der Energiepolitik oft vorkommt – speziell bezüglich der Energie­politik der Republik Österreich.

Wir können im Großen und Ganzen, glaube ich – beziehungsweise ich bin überzeugt davon –, von einem gangbaren Kompromiss sprechen, der die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung mit sich bringt, die zukünftige Preisgestaltung eher absehbar macht, sie uns abschätzen lässt, und auch die Nachhaltigkeit sichert und gewährleistet, wie es vielleicht bis dato noch nicht der Fall gewesen ist.

Und was zu begrüßen ist: Es besteht die Möglichkeit, mehr an fairem Wettbewerb zu haben und den Konsumentinnen und Konsumenten in ihren Rechten die Freiheit der Entscheidung zu lassen, welchen Anbieter sie für ihre Bedürfnisse wählen.

Da es sich beim Energiebereich um einen sehr speziellen, wichtigen und zentralen Bestandteil in der Daseinsvorsorge handelt, darf es auch in diesem Bereich nicht der Fall sein, dass irgendwelchen marktliberalen Kräften Tür und Tor geöffnet wird. Wir wissen, wozu diese Kräfte imstande waren – das haben wir alle in den letzten zwei Jahren erleben dürfen und miterlebt. Da muss auf jeden Fall auch die Möglichkeit er­halten bleiben, wenn es nicht anders geht, entsprechend korrigierend einzugreifen.

Da es sich bei der gegenständlichen Materie auch um eine Vorgabe der Europäischen Union handelt, die es umzusetzen gilt, und es gelungen ist, einerseits die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten, nämlich die Versorgung mit leistbarer Energie si­cherzustellen, und auf der anderen Seite eine Lösung zustande zu bringen, die die Er­zeuger ebenso berücksichtigt, bin ich überzeugt davon, dass mit dem ElWOG ein guter Kompromiss gelungen ist.

Heute wurde schon mehrfach die Versorgungssicherheit angesprochen. Tagesord­nungspunkt 3 betrifft das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und jener der Russischen Föderation, dessen Umsetzung ein wichtiger Bestandteil in der Versorgungssicherheit mit Erdgas für die nächsten Jahre darstellen wird. Trotzdem möchte ich aber nicht darauf vergessen, dass es klarerweise in die Richtung gehen muss, alternative Energiequellen zu suchen. (Zwischenruf der Bundesrätin Kersch­baum.) Das kann auch nur ein Bereich sein, denn wir wissen ja, wie es sich mit den fossilen Energieträgern über die nächsten Jahre darstellt.

Ich habe im Internet ein bisschen recherchiert: Seit 2005 ist alljährlich ein Zahlungs­streit ausgebrochen, mehrfach zwischen Russland und der Ukraine oder auch zwi­schen Weißrussland und Russland – wir alle konnten diese Nachrichten miterleben. Es hat ja da und dort auch beinahe schon Auswirkungen auf die heimische Industrie ge­geben: Großabnehmer waren zum Teil schon beinahe betroffen, die Produktionen he­runterzufahren, weil der Druck in den Pipelines einfach zu gering war. Daher bin ich davon überzeugt, dass es mit diesem Projekt, mit diesem Abkommen letztendlich durchaus gelungen ist, eine Verbesserung beziehungsweise eine Art von Sicherheit zu erreichen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die gegenseitige Unterstützung bei der Realisierung dieses Projekts, die Zusammenarbeit beim Bau und beim Betrieb der South-Stream-Erdgaspipeline auf österreichischem Hoheitsgebiet, die Erleichterungen beim Erteilen von Genehmigungen, die in diesem Abkommen auch mit behandelt werden, und der gemeinsame Einsatz, damit diese Pipeline den Status eines Transeuropäischen Net­zes erlangt, sind wesentliche Punkte für die Versorgungssicherheit Österreichs. Daher


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