BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 60

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Das ElWOG ist ein an sich sehr wichtiges Thema – wie richtigerweise von fast allen festgestellt worden ist – zur Gewährleistung der Sicherheit bei bestimmten Konsumen­tenentscheidungen, insbesondere beim Wechsel des Versorgers – Sie haben das fest­gestellt –, aber auch im Zusammenhang mit den Informationsmöglichkeiten. Da geht es nicht nur um die Tarife, sondern da geht es auch um ein verpflichtendes Ranking, das von der E-Control erstellt werden soll, und um verschiedene andere Rechtsstär­kungen, die dem Konsumenten Vorteile bringen.

Das Zweite, das mit dem ElWOG angestrebt wird, ist eine Verbesserung der Wettbe­werbsfähigkeit. Wir setzen, was die Netze anlangt, sowohl im Verteilungsbereich als auch im Transportbereich auf ein besseres Branding. Es muss bei den Verteilungen er­kennbar sein: Wer liefert und wer ist der Eigentümer im Erzeugerbereich? Die Unter­scheidung durch den Kunden muss möglich sein. Was die Transportleitungen anlangt, so gibt es mehrere Systeme zur Auswahl. Wir wollen den Wettbewerb stärken, die Durchleitungsfähigkeit stärken, aber nicht unbedingt eigentumsrechtliche Verpflichtun­gen damit einhergehen lassen, die de facto administrative und bürokratische Kosten verursachen würden. Ich glaube, wir haben da einen durchaus guten Weg gewählt, der auch den Ländern entsprechende Möglichkeiten bietet, ohne eine Übervorteilung des Kunden hervorzurufen.

In diesem Zusammenhang gleich zum dritten Punkt, der geregelt wird: die E-Control. Frau Kerschbaum, Sie haben die Problematik angesprochen, dass einige Länder das sehr kritisch gesehen haben, was die E-Control tut. Warum müssen wir die E-Control neu regeln? – Die E-Control ist bisher als GesmbH geführt worden und wird eine Art Sui-generis-Einrichtung, so ähnlich wie die Finanzmarktaufsicht, unabhängig vom Staat. Es geht nicht um eine Person, nicht um Herrn Dipl.-Ing. Boltz, der bis jetzt als Re­gulator tätig war, sondern die Geschäftsführung wird auf zwei Personen ausgeweitet. Auf der anderen Seite müssen wir einen Instanzenzug einführen, auch wegen der Richt­linie der EU, um im Bereich der Netze zu ermöglichen, auch Überprüfungen durchzu­führen.

Klar ist natürlich, dass der Erzeuger und auch der Eigentümer im Landesbereich wenig Freude hat mit einem Regulator, der die Interessen des Konsumenten und des Wettbe­werbs wahrnimmt. Wenn also der eine das sagt, der andere das, überreguliert, zu we­nig reguliert, dann könnte die Wahrheit meines Erachtens in der Mitte liegen.

In diesem Zusammenhang zu dem Hinweis, der ständig von den Grünen kommt, man würde damit den Ökostrom und die Ökostromerzeugung benachteiligen. – Das ist un­richtig! Den Zwischenruf des Kollegen Perhab haben Sie nicht hören wollen, aber ich darf es Ihnen noch einmal sagen: Das ElWOG regelt an sich nicht die Ökostromer­zeugung, denn dafür haben wir das Ökostromgesetz, das wissen Sie. Auch der Vor­wurf stimmt nicht, dass Ökostromerzeuger benachteiligt werden. Anlagen bis 5 MW sind nicht nur vom Netzbereitstellungsentgelt, wie alle Erzeuger, sondern auch vom Netzverlustentgelt und vom Systemdienstleistungsentgelt befreit. – Sagen Sie mir: Wel­cher Ökostromerzeuger im breiteren Bereich hat mehr als 5 MW?! (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.)

Im Großen und Ganzen sind kleinere Ökostromanlagen damit sehr günstig gestellt. Dem Anlagenbetreiber werden die Netzkosten durch die Ökostromtarife abgegolten, und da ist auch wirklich eine seriöse Gewinngrundlage drin. Ich würde mir wünschen, dass in anderen Bereichen, wie bei den Windrädern, in anderen gewerblichen Betrie­ben die Gewinnmarge so hoch ist wie in diesem Fall. Wir haben einen Tarif von 9,7 Cent, darum kann man uns aus anderen Bereichen nur beneiden. (Zwischenruf des Bundes­rates Perhab.) – Wir haben ja einige Experten hier, die selbst Kraftwerke haben. (Hei­terkeit bei der ÖVP.)

 


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