Wir haben im ElWOG, auch das muss man entsprechend anmerken, einen Passus, dass bei Netzengpässen bei der Einspeisung vorrangig Strom aus Erneuerbaren genommen wird – nicht nur keine Benachteiligung, sondern eine Bevorteilung! – und dass wir Berichtspflichten brauchen. Diese haben Sie nicht angesprochen, sie sind aber im Nationalrat angesprochen worden. Berichtspflichten der Ökostrombetreiber haben wir deswegen, weil ja auch die entsprechenden Leitungen und das Fassungsvermögen bereitgestellt werden müssen. Und um disponieren zu können, braucht man auch die entsprechende Information, weil das Netz sonst nicht stabil gehalten werden kann.
Ein weiterer Punkt, der angesprochen und kritisiert, aber ohnedies schon von einigen Vorrednern erwidert worden ist, ist die Regulierungsbehörde. Wer ist dort vertreten? Ist der politische Einfluss wirklich so groß? Die Ländermitsprache ist irrsinnig aufgebauscht. – Wir haben eine Lösung. (Zwischenruf des Bundesrates Brückl.) – Wir haben zwei Vertreter von den Ländern bei insgesamt 14 Vertretern, und das ist keine entscheidende, sondern eine beratende Behörde, daher sehe ich das wirklich unterdimensional und nicht dessen wert, was in diesem Zusammenhang in der Öffentlichkeit diskutiert wird.
Auch das öffentliche Interesse ist nicht so, dass alle Umweltschutz-, Bürger- und anderen Rechte nicht mehr gelten würden, sondern das Problem war insbesondere bei der erneuerbaren Energie und vor allem auch bei Wasserprojekten, dass im Wesentlichen das öffentliche Interesse nirgendwo festgehalten worden ist. Richtig bezeichnet, definiert war es nicht. Das ergibt aber in der Formulierung für den entscheidenden Beamten auch einen Hinweis, dass er entsprechende Überlegungen tätigen kann. Und ein positives Interesse einzubringen kann nichts Schlechtes und nichts Negatives sein, insbesondere wenn es um die Versorgungssicherheit geht. Das öffentliche Interesse ist daher ein entsprechendes Gut, das jetzt in diesem Zusammenhang auch rechtlich verankert worden ist.
Wir haben somit drei Bereiche im ElWOG, die an sich positiv sind, und es hätte mich gefreut, wenn auch die Grünen und das BZÖ hätten zustimmen können. Ich bedanke mich bei den Vertretern der FPÖ, die gesehen haben, dass damit eine ganz wichtige Regelung, die dem Wettbewerb und dem Konsumenten dient, vorgesehen wird.
Ich habe jetzt gar nicht auf Smart Metering und Smart Grids hingewiesen, das ist wieder ein anderes Thema. Auch all die Probleme mit dem Datenschutz sind locker auszuräumen. Sie sind vorhanden, aber sie sind auszuräumen. Auch dort sollte die Informationsmöglichkeit eine bessere Managementfähigkeit für den Konsumenten und damit einen ganz klaren Vorteil ergeben.
Meine Damen und Herren! Von diesen drei Regelungen, die Sie heute hier zur Beschlussfassung vorliegen haben, ist insbesondere das ElWOG ein wirklich gewichtiger Schritt, die Problematik mit South Stream ist ein notwendiger Schritt, und all das, was wir mit dem Energie-Control-Gesetz novellieren, ist ebenfalls aus der Binnenmarktrichtlinie zum Thema Energieliberalisierung abgeleitet und nichts Übertriebenes, daher würde ich Sie bitten, diesen Beschlüssen des Nationalrates zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
11.54
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
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