BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 84

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züglich gibt es ebenfalls eine Regelung, die die Dauer des Führerscheinentzugs von der Höhe der Überschreitung der Promillegrenze abhängig macht. So ist analog dazu nun auch bei Extremrasern eine Staffelung des Führerscheinentzugs vorgesehen. Je höher die Überschreitung ist – und ich rede da nicht von ein paar km/h zu viel, sondern tatsächlich von extremem Rasen , desto länger ist der Führerschein weg.

Das ist auch deshalb sinnvoll, weil wir aus Untersuchungen des Kuratoriums für Ver­kehrssicherheit wissen, dass neben der Geldstrafe als Sanktionsmöglichkeit der Ent­zug des Führerscheins vergleichsweise eine noch viel deutlichere Wirkung hat. Und genau darum geht es uns ja, wir wollen eine positive Bewusstseinsänderung bei den Autolenkern hervorrufen. In diesem Fall brauche ich es nicht einmal gendern: Es sind über 90 Prozent männliche Autofahrer, die dieses Delikt des Rasens mit dem Auto be­gehen und daher von diesen Maßnahmen betroffen sind.

Im Bereich der Verkehrssicherheit ist es mir auch wichtig zu betonen, dass wir diese klaren gesetzlichen Regelungen, die ja deutlich Wirkung zeigen, ebenso brauchen wie regelmäßige Kontrollen. Ein Gesetz ist nur so gut, wie es auch kontrolliert wird, und daher erfolgt die Kontrolle und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen immer in enger Abstimmung mit der Innenministerin.

Ein anderer Punkt, der mir sehr wichtig ist, ist, betrifft die Tatsache, dass es eine ge­sellschaftliche Akzeptanz für gesetzliche Regelungen im Straßenverkehr braucht. Also wenn wir Gesetze machen, die als Schikane empfunden werden, und wenn wir Ge­setze machen, die so streng sind, dass jeder gleich sozusagen mit einem Fuß eine Ge­setzesüberschreitung begeht, dann macht das auch keinen Sinn. Aber, wie gesagt, das Paket, das heute vorliegt, wird gemeinsam mit verstärkten Kontrollen auf Österreichs Straßen folgende Voraussetzungen erfüllen: klare gesetzliche Regelungen, die kontrol­liert werden, und eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz.

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt, der mir wichtig ist – und das passt auch zur Frage, wie die gesellschaftliche Akzeptanz von rechtlichen Regelungen ist –, zu spre­chen kommen, und zwar, dass es nicht verstanden wird, wenn es zwei Gruppen von Autofahrern gibt: die einen, die bei einem Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden, und die anderen, die sozusagen freigehen. Daher enthält die Vorlage auch einen Passus, wonach es auch eine stärkere und effiziente Strafverfolgung von auslän­dischen Autofahrern in Österreich geben wird. Das haben wir in dieses Paket auch noch verstärkt aufgenommen  neben Maßnahmen, die wir schon gesetzt haben, wie der Frontfotografie und der Anhebung der Bagatellgrenzen bei den Strafen.

Um überhaupt eine Strafverfolgung im Ausland zu ermöglichen, werden wir jetzt zu­sätzlich aufnehmen, dass bei Anhaltung von rasenden ausländischen Verkehrslenkern das Fahrzeug sichergestellt wird, bis der Lenker zur Verantwortung gezogen wird. Das heißt, es wird eine Art Beschlagnahmung des Fahrzeuges geben. Ich glaube, das ist auch deshalb wichtig, weil man, unabhängig davon, woher man kommt, zur Verantwortung gezogen werden muss, wenn man sich auf Österreichs Straßen gefährdend verhält und gegen die gesetzlichen Regelungen verstößt.

Ich freue mich darüber hinaus, dass es endlich gelungen ist, auch auf europäischer Ebene einen wirklichen Schritt weiterzukommen, indem wir mit einem EUCARIS-Sys­tem, also einem Datenaustauschsystem, nicht mehr das Problem haben, dass wir aus­ländische Lenkerdaten so lange nicht bekommen, bis das sozusagen verjährt ist und man dann wieder einer Strafverfolgung entgeht, sondern dass es zu einem ganz ra­schen Austausch aller notwendigen Daten mit diesem europäischen Datensystem kommt, welches wir in Österreich implementieren wollen.

Lassen Sie mich zum Abschluss in aller Kürze noch Folgendes sagen weil all dem, was Sie hier in die Debatte eingebracht haben, was den Feuerwehr- und Rettungsfüh-


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