rerschein betrifft, ist eigentlich nichts hinzuzufügen –: Ich glaube, es ist gut, dass wir jenen Organisationen, die tagtäglich Hilfe leisten, auch die Unterstützung zukommen lassen, die sie für ihre Tätigkeit brauchen. Zum Glück wird bei den Rettungen und auch bei den Feuerwehren die Ausstattung immer besser, gleichzeitig wird sie aber auch immer vielfältiger und damit möglicherweise auch immer schwerer. Auf diese Entwicklung reagieren wir, und ich freue mich, dass wir mit dieser Regelung für die Feuerwehr und für die Rettung – es gibt nur für Cobra-Einsatzkräfte noch eine Ausnahme, weil die auch mit schweren Geräten fahren – nun auch den Helfern helfen können.
Eine interne Ausbildung muss es geben, weil es natürlich im Bereich der Verkehrssicherheit einen Unterschied macht, ob ich mit einem Fahrzeug mit 3,5 t oder mit 5 oder 5,5 t unterwegs bin. Da sind wir aber in enger Abstimmung mit den Blaulichtorganisationen, und ich glaube, dass wir auch in dieser Frage eine sehr gute Regelung finden werden.
Was die notwendige Verordnung betrifft: Es kann keine Verordnung erlassen werden, bevor ein Gesetz in Kraft getreten ist. Daher freue ich mich auf die, glaube ich, einstimmige Beschlussfassung heute hier, was zur Folge hat, dass die natürlich fertige und vorbereitete Verordnung in den nächsten Tagen, somit nach Beschlussfassung, in Begutachtung gehen kann und es zu keinerlei Zeitverzögerung kommt, weil mir das auch ein wirklich wichtiges Anliegen ist.
Abschließend bedanke ich mich bei Ihnen allen. Viele – die Blaulichtorganisationen, VertreterInnen über alle Parteigrenzen hinweg – haben daran mitgewirkt. Ich glaube, dass wir wirklich ein gutes Paket, nämlich Hilfe für Blaulichtorganisationen und Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, verabschieden können. – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
13.28
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (13. FSG-Novelle).
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ebenfalls angenommen.
Tätigkeitsbericht der Schienen-Control
GmbH – Eisenbahnregulierung 2009
(III-413-BR/2010 d.B. sowie 8427/BR d.B.)
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