plötzlich die Rettungsorganisationen und auch die Polizeifahrzeuge dazukommen, wobei wir aber sagen, das ist generell gut.
Was mir fehlt, ist, wie Kollege Kainz schon gesagt hat, die Verordnung. Wenn es hier heißt, dass die Rettungsorganisationen Bestätigungen ausstellen können, und vor Ausstellung einer solchen Bestätigung ist eine interne theoretische und praktische Fahrprüfung zu absolvieren, können wir uns jetzt noch nicht recht vorstellen, wie das ablaufen soll. Wer prüft da? Wer hat dort die Kompetenz, die Ausbildung zu machen? Da hätten wir gerne noch etwas detailliertere Informationen gehabt.
Wir kommen den Blaulichtorganisationen sehr entgegen, weil, wie ich schon erwähnt habe, im dezentralen Bereich die Freiwilligen ja gar nicht die Möglichkeit haben, die Ausbildung zu machen. Es gibt ja nur in den Landeshauptstädten oder irgendwo im Land zentral eine Landesfeuerwehrschule, und wir haben schon sehr oft mit Sonderausbildungen zu einem günstigen Preis und in Kooperation mit der Landesfeuerwehrschule Ausbildungen angeboten.
Es ist sicher der C1-Führerschein fast schon gleich aufwendig wie der C-Führerschein, zeitmäßig und was die Prüfung angeht. Ich weiß aus der Praxis, dass viele nicht bereit sind, diese Prüfung zu machen. Sie sagen: Lieber nicht fahren! Aber es kann doch nicht sein, dass bei Einsätzen ein Mangel an Fahrern besteht. Deswegen finden wir das auch sehr gut. Und auch auf uns kann man zählen, wenn unsere Kompetenz in diesen Bereichen gefragt ist.
Noch etwas wollte ich ganz kurz zu Ihnen, Frau Kollegin Kerschbaum, sagen, weil Sie vorher die Regelung bei den Taxis erwähnt haben, dass die innerhalb des Fünf-Meter-Bereiches vor Schutzwegen parken dürfen. Das ist eben explizit nicht da drinnen, es sind nur die Kreuzungsbereiche gemeint, denn vor Schutzwegen wäre das ja viel zu gefährlich, wenn man die Sicht auf den Schutzweg ... (Bundesrätin Kerschbaum: ... auf Schutzwegen nicht, aber nicht vor Schutzwegen, das hat mich irritiert!) Nein, für mich ist es eigentlich eindeutig formuliert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
13.20
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Bures. – Bitte, Frau Ministerin.
13.20
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich über die breite Zustimmung zu den beiden Vorlagen – egal ob das jenes Paket ist, das wieder für mehr Verkehrssicherheit sorgen soll, nämlich die Maßnahmen gegen Extremraser, oder die Einführung des Feuerwehr- und Rettungsführerscheins. Man hat ja fast ein bisschen das Gefühl, die vorweihnachtliche Stimmung trägt auch dazu bei, dass man da wirklich eine gemeinsame Vorgangs- und auch Sichtweise entwickelt hat. Aber ich habe diesen Eindruck auch schon bei den letzten Paketen gehabt, nämlich dass es ein hohes Verantwortungsbewusstsein bei Maßnahmen gibt, bei denen es um mehr Verkehrssicherheit geht.
Heute liegt also ein Paket zur Beschlussfassung vor, das Maßnahmen gegen Extremraser vorsieht. Dazu muss man sagen, dass dies nach wie vor die häufigste Unfallursache ist. Jeder dritte Unfall, der sich in Österreich ereignet, hat Rasen im Straßenverkehr als Ursache. Ich glaube, das ist allemal Grund genug, dass wir uns noch einmal angesehen haben, welche konkreten Schritte wir setzen können, um klar zum Ausdruck zu bringen, dass das kein Kavaliersdelikt ist.
Ich glaube, dass die Regelung, die wir jetzt gefunden haben, eine gute Lösung ist –ähnlich, wie das bei den Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer gelungen ist. Diesbe-
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