BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 82

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Deswegen danke auch dafür, dass eine langjährige Forderung mit diesem Feuerwehr­führerschein erledigt wird. Ich freue mich auch deshalb, weil ich selber seit mehr als 28 Jahren aktiv bei der Freiwilligen Feuerwehr in Pfaffstätten tätig bin, und ich weiß da­her, wie engagiert die Kameraden sind und wie notwendig sie das brauchen.

Wozu ich Sie, sehr geehrte Frau Bundesminister, aber noch einladen möchte: Wir be­schließen heute zwar den Gesetzestext, aber es fehlt noch etwas ganz, ganz Wesentli­ches, dass diese Maßnahme auch in der Praxis greift, nämlich die dafür zuständige und notwendige Verordnung. Wir sind als Feuerwehrleute gewöhnt, Dinge rasch umzu­setzen. Ich weiß schon, dass man alles in entsprechender Qualität diskutieren muss, aber ich darf Sie wirklich ersuchen, die notwendige Verordnung zu erlassen, damit die­ser Gesetzesbeschluss dann in der Praxis vollzogen werden kann und wir ihn zum Wohle unserer Feuerwehrmitglieder und zum Wohle und zur Sicherheit der Bevölke­rung auch umsetzen können.

Ich weiß, dass die Feuerwehrmitglieder auf diese Gesetzesänderung warten, aber sie sind andererseits auch bereit, diese Verantwortung auf sich zu nehmen, mit einem B-Füh­rerschein auch ein 5,5 Tonnen schweres Löschfahrzeug zu fahren.

Ich möchte abschließend noch drei andere Punkte ansprechen, die wir sehr intensiv diskutieren sollten, weil das auch Maßnahmen sind, die zur Verkehrssicherheit beitra­gen. Das ist einmal die Rettungsgasse. Hier gibt es jetzt, glaube ich, sehr aktuell, eine Studie, die diese Möglichkeit positiv bewertet. Ich denke, hier sind die Grundlagen da. Andererseits geht es auch um die Sicherheit von Radfahrern und den Ausbau der Kon­trolldichte. Frau Bundesminister Fekter hat ja zugesagt, weitere tausend BeamtInnen einzustellen. Ich glaube, Verkehrssicherheit erkennt man nicht daran, wie viele Anzei­gen es gibt, sondern daran, dass schweren Delikte auch wirklich bestraft werden. Und hier ist die Kontrolldichte eine ganz, ganz wesentliche Voraussetzung.

In diesem Sinne ist es alles in allem ein großes Paket mit mehr Verkehrssicherheit. Dan­ke nochmals auch im Namen der Freiwilligen Feuerwehren für den Feuerwehrführer­schein! Ich denke, wir können diesem Gesetzesbeschluss mit Fug und Recht und aus voller Überzeugung zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Grei­derer das Wort.

 


13.16.36

Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Ge­schätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr viel über das Thema gesagt worden. Daher nur kurz: Da ich selber seit 22 Jahren eine Fahr­schule betreibe und seit sieben Jahren Fachvertreterin der Tiroler Fahrschulen und auch Stellvertreterin im Bundesgremium bin, habe ich doch viel mit diesen Themen zu tun und möchte das Ganze von dieser Seite her kurz beleuchten.

Auch die Fahrschulen finden diese Regelung gut. Gerade die Fahrschulen im dezen­tralen Bereich decken da ja sehr viel wichtige Arbeit ab. Es ist bei den Blaulichtorga­nisationen, wenn nur das Gewicht sozusagen die Hürde ist, sicher überzogen, den C1- oder C-Schein zu fordern, weil das mit Kosten und Zeit verbunden ist. Wie wir gehört haben, ist es sehr schwierig, heutzutage ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbei­ter zu finden. Daher ist durchaus zu unterstützen, dass auch mit dem B-Führerschein diese Leistung erbracht werden kann.

Im ersten Entwurf sind ja ursprünglich nur die Feuerwehren drinnen. Die haben ja die Landesfeuerwehrschulen und haben bereits die Kompetenzen, diese Ausbildung zu machen. Ein bisschen überrascht hat die Bundessparte der Fahrschulen, dass dann


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