BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 93

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nicht geht, sondern ich bin als Politiker dazu da, Sachen möglich zu machen. Wenn Sie so eingeschränkt sind in Ihrer Gestaltungsfähigkeit und in Ihrem politischen Gestal­tungswillen, dann ist das Ihre Sache, meine Sache ist das nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir kennen bisher die gesamten Kosten für diese Datenbank nicht. Wir wissen, dass jetzt einmal 1,6 Millionen € Einrichtungskosten budgetiert sind und rund 2,5 Millionen € jährliche Betriebskosten. Was wir auch wissen über das Gesetz – da können Sie sich vielleicht zu Wort melden und ein bisschen darauf eingehen (Bundesrat Todt: Bin Berichterstatter!) –: Es ist interessant, dass es bisher noch überhaupt keine Vernet­zung mit den Bundesländern gibt. Es gibt keine Vernetzung mit den Sozialversiche­rungsträgern. Vielleicht fällt das auch unter das Datenschutzgesetz, aber wenn das al­les nicht möglich ist, dann sollte man das Gesetz von Haus aus lassen, denn so hat es überhaupt keinen Sinn.

Im Übrigen darf man daran erinnern, dass es eine Entscheidung des Europäischen Ge­richtshofs gibt, wonach EU-Förderungen künftig auch nicht mehr veröffentlicht werden dürfen; das heißt, die fallen auch aus diesem Gesetz heraus und sind daher auch nicht mehr aus der Transparenzdatenbank ablesbar.

Ich habe eingangs gesagt, dass dieses Gesetz ein Synonym für diese Regierung ist, und zwar sowohl was die Entstehungsgeschichte als auch was das Ergebnis betrifft. Das ist so wunderbar, da gibt es die Ankündigung, dass man ab 1. Jänner 2011 in Ver­handlungen mit den Ländern treten wird, damit man dann vielleicht doch noch die Län­derförderungen auch mit in diese Datenbank hineinbekommt und man vielleicht doch eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern ausverhandeln kann.

Offenbar, das war zumindest den Berichterstattungen zu entnehmen, geht man vonsei­ten der Koalition ohnehin davon aus, dass das nichts wird bei den Länderverhandlun­gen, denn man hat gleich nachgeschossen und gesagt: Wenn das nichts wird, dann werden wir spätestens im Juni ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, durch das wir quasi die Länder dazu verpflichten, dass sie uns die Daten offenlegen.

Wenn man sich das anschaut, geht es offensichtlich wirklich nur darum, dass der Bund einen bequemen Zugriff auf die Daten der Länder hat, und es geht im Endeffekt gar nicht um eine Hilfestellung für den Bürger, wie es eigentlich sein sollte.

Es ist bezeichnend, wenn man schon von Haus aus mit dieser Einstellung in einen Ge­setzentwurf geht, wobei man sich nicht wundern muss, denn wenn man sich in Erin­nerung ruft, was sich in den letzten Wochen die Länderchefs teilweise der Bundesfüh­rung beider Koalitionsparteien ausgerichtet haben, dann zeigt das ja schon die „gute“ Stimmung, die da zwischen Bund und Ländern herrscht: Da richten die roten Landes­kaiser dem Bundeskanzler aus, dass sie eigentlich doch ganz gerne Studiengebühren hätten. Der Bundeskanzler sagt dann: Nein, kommt nicht in Frage. Bei der ÖVP wiede­rum weiß man auch nicht genau, wie man sich aus der Frage der Gesamtschule he­rauswinden soll.

Unter diesen Vorzeichen steht auch die Gesetzgebung in diesem Staat und in dieser Republik, und unter diesen Vorzeichen ist natürlich auch dieses Gesetz entstanden. So ein Gesetz ist im Endeffekt nichts anderes als Mist. Das werden Sie spätestens dann merken, wenn Sie einen Datenfriedhof ins Leben gerufen haben, der kaum genutzt werden kann und für die Nutzung, für das, wozu er eigentlich vorgesehen ist, nämlich um Transparenz zu schaffen, nicht tauglich ist.

Es gäbe Alternativen dazu. Natürlich, wenn man sich nicht traut, ein Transferkonto zu schaffen, das offen und transparent ist, dann wäre es vielleicht notwendig, dass man einmal eine anständige, ordentliche Verwaltungsreform macht mit einer gründlichen Neuverteilung von Kompetenzen, mit Pflichten und Neuverteilung von Leistungen. Das könnte viele Milliarden Euro jedes Jahr sparen. Aber Sie haben sich dafür entschieden,


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