Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz – TDBG) (940 d.B. und 1000 d.B. sowie 8418/BR d.B. und 8428/BR d.B.)
Präsident Martin Preineder: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Reinhard Todt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht über das Transparenzdatenbankgesetz liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zum Antrag.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Martin Preineder: Danke für den Bericht.
Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich Herrn Staatssekretär Dr. Lopatka recht herzlich begrüßen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der FPÖ.)
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jenewein.
13.56
Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Das zur Beschlussfassung stehende Transparenzdatenbankgesetz ist ein Synonym für die Ideen- und Mutlosigkeit der österreichischen Bundesregierung. Die ursprüngliche Idee, die von der ÖVP gekommen ist, ein offenes Transferkonto einzurichten, war sehr sinnvoll, und dem hätten wir auch unsere Zustimmung sicher nicht verweigert. Was leider daraus geworden ist – das muss man ehrlich sagen –, spottet jeder Beschreibung.
Diese Transparenzdatenbank ist ein klassisches Gesetzesopfer eines rot-schwarzen Abtauschgeschäfts. Sie haben sich hier vom Koalitionspartner weit über den Tisch ziehen lassen. Das Tauschgeschäft hat geheißen: Wenn ihr mir die Mindestsicherung gebt, dann kriegt ihr die Transparenzdatenbank.
Man muss ehrlich sagen, bis dann die Details ausgearbeitet wurden – weil die Diskussion schon einige Zeit dauert –, hat man ein bisschen herumgestritten, hat es ein bisschen Beamten-Mikado gegeben. Übrig geblieben ist ein skelettiertes Gesetz, ein politischer Torso, der keine Transparenz bringen wird, dafür ein Mehr an Bürokratie, ein Mehr an Verwaltungsaufwand und ein Mehr an Kosten.
Spannend ist im Übrigen auch, dass es während der Begutachtungsphase keine einzige positive Stellungnahme zu diesem Gesetz gegeben hat. So haben es sowohl der Finanzminister als auch die SPÖ verabsäumt, die rund 200 verschiedenen Transferleistungen, die es in dieser Republik gibt, in Einklang zu bringen. Wir haben jährlich ein Gesamtvolumen von 78 Millionen €, das vergeben wird, und anstelle das wirklich transparent zu machen und der Öffentlichkeit darzulegen, haben Sie mit diesem Gesetz einen zahnlosen Tiger ins Leben gerufen. Da kann sich dann Maxi Müller zuhause am PC anschauen, was er an Transferleistungen bekommt. Das sollte er aber im Vorhinein ohnehin wissen.
Warum man das im Endeffekt so gelöst hat, das entzieht sich leider unserer Kenntnis. (Bundesrat Todt: Kennen Sie das Datenschutzgesetz?) – Ja, natürlich kenne ich das Datenschutzgesetz, aber unabhängig davon (Bundesrat Todt: Na, dann halten Sie sich daran!) – Schauen Sie, ich bin als Politiker nicht dazu da, immer nur zu hören, was
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