BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 94

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einen Register- und einen Datenbankdinosaurier zu schaffen, der kein einziges Büro­kratieproblem lösen wird.

Die Umgestaltung der österreichischen Verwaltung ist ohnehin einer der wichtigsten Punkte, der diese Republik in den nächsten zehn Jahren noch beschäftigen wird. Das erfordert natürlich Bereitschaft – Bereitschaft, sich zu bewegen bei vielen liebgewonne­nen und über Jahrzehnte hin aufgenommenen Notwendigkeiten. Man kann keine Ver­waltungsreform machen, wenn man nicht bereit ist, sich in Sachen Hoheitsrechte zu bewegen. Man kann keine Verwaltungsreform machen, wenn man nicht bereit ist, die­sen Bundesstaat neu zu organisieren; das wird es nicht spielen, und das wird nicht funk­tionieren.

Dass so etwas theoretisch möglich ist, hat das Beispiel Dänemark gezeigt. Die haben das relativ erfolgreich abgewickelt und dadurch auch sehr viel Geld einsparen können. Das wäre natürlich auch für die Republik Österreich eine Vorlage, zu der man sagt: Das könnte man machen, so könnten wir es probieren.

Dieser Gesetzentwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Stückwerk. Er schaut aus, als wäre er auf der Spielwiese des Finanzministers entstanden. Er wird die notwendige Verwaltungsreform unter keinen Umständen ersetzen können.

Das, was Sie hier aufführen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Koali­tion, hat mit Politik nichts mehr zu tun, das erinnert an Kabarett. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf auch ablehnen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.04


Präsident Martin Preineder: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ham­merl.

 


14.04.20

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Jenewein, Sie haben hier ganz kurz, aber doch, glaube ich, mit Absicht diesen Vorschlag des Gesetzes zerredet.

Meine Damen und Herren! Noch einmal konkret: Es geht der Bundesregierung darum, durch das Bundesrechenzentrum eine Transparenzdatenbank im Internet einzurichten. Es ist keine Frage, diese Transparenzdatenbank kann von Bürgern abgefragt werden, und hier ist nicht der gläserne Bürger gefragt, sondern der Bürger selber entscheidet, und niemand sonst kann in diese Datenbank einsehen. (Bundesrätin Mühlwerth: Das geht am Zweck vorbei!)

Meine Damen und Herren! Bei der Diskussion zur Beschlussfassung des Transparenz­datenbankgesetzes im Nationalrat ist schon vieles an Problemen, die wenig mit dem Gesetz zu tun haben, abgeladen worden. Auch von Ihrer Fraktion, Herr Kollege Jene­wein, ist dieses Gesetz schon zerredet worden.

Man merkt, meine Damen und Herren, dass Transparenz, die von vielen immer voll­mundig in den Mund genommen wird – auch von Ihrer Fraktion –, dann doch nicht ge­wollt wird, oder nur eine Transparenz in Bereichen, wo man sie zu brauchen glaubt,
um seine politischen Interessen zu verfolgen. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrä­tin Mühlwerth.)

Dabei ist dieses Gesetz, wie es Finanzminister Pröll bei dieser Diskussion schlicht und einfach genannt hat, der Einstieg in das richtige System in Österreich. Die Demokratie und die Verwaltung, meine Damen und Herren, brauchen Transparenz, um funktio­nieren zu können. Das gilt besonders vor dem Hintergrund unseres Sozialstaates. Die Leistungen, die der Sozialstaat erbringt, müssen nämlich schlicht und einfach auch vom Steuerzahler – keine Frage – finanziert werden. Hier Klarheit darüber zu schaffen, wie viel jeder einbringt, wie viel jeder herausbekommt, ist eine Forderung der Gerech-


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