BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 95

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tigkeit. Ohne diese Klarheit kommt es nur zu leicht zu Unmut über die Beiträge, die ge­leistet werden müssen, weil doch immer der Verdacht aufkeimt, dass ich der Dumme bin, der zu viel zahlt, und den anderen wird das Geld nachgeworfen.

Man braucht nur zu bedenken, von welchen Summen der Unterstützung von Migranten beispielsweise in der Öffentlichkeit ausgegangen wird. (Weiterer Zwischenruf der Bun­desrätin Mühlwerth.– Auch Ihre Partei. Sie kommen immer mit riesigen Summen, die in Österreich für Migranten ausgegeben werden.

Jeder von uns wird schon einmal, meine Damen und Herren, E-Mails bekommen ha­ben, in denen solche Berechnungen angestellt werden. Um solchen Verdächtigungen zu entgehen, natürlich auch um Missstände abzustellen, muss Transparenz geschaffen werden, gerade weil der Unmut meist auf den Rücken der Ärmsten abgeladen wird.

Zudem bedarf es einer Bewusstseinsbildung darüber, wie viele Transferleistungen von öffentlichen Stellen erbracht werden. (Bundesrätin Mühlwerth: Das hier geht am Zweck vorbei!) Es muss uns bewusst gemacht werden, wie viel öffentliches Geld Einzelne wie auch Organisationen beziehen, um ihren Alltag einrichten zu können, so wie das heute – keine Frage – gemacht wird.

Es wird eine Überraschung für viele sein – Frau Kollegin, auch für Ihre Fraktion –, wenn sie ihren Kontoauszug sehen. Sie hätten nicht vermutet, was hier alles an öffentlichen Leistungen und Forderungen einfließt.

Meine Damen und Herren, zweifellos ist das vorliegende Gesetz in diesem Zusam­menhang nur ein Einstieg in das System, da noch nicht alle Ebenen in diese Daten­bank, wie Sie bemerkt haben, einbezogen worden sind. Das Bild ist bis heute nicht voll­ständig.

Natürlich ist auch zu bedenken, dass mit Transparenz auch Neid geweckt werden kann. Aber dazu muss man zwei Dinge wissen: Erstens gedeiht Neid am besten auf dem Bo­den von Vermutungen und nicht von Fakten, und zweitens erlaubt dieses neue Gesetz den Zugriff auf die Daten in der nicht anonymisierten Form nur dem jeweilig Betroffenen.

Wie sich bei der Offenlegung der Förderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe ge­zeigt hat, war die befürchtete Neidgesellschaft nicht die Folge. Allerdings hat die Re­aktion der EU auf diese Offenlegung gezeigt, dass wir in Bezug auf den Datenschutz auch in Zukunft vorsichtig sein müssen.

Aber öffentliches Geld, das bezogen wird, bedarf immer einer Begründung und Ver­antwortung. Damit bin ich bei einem weiteren Punkt, warum dieses Gesetz ein Einstieg in das richtige System ist.

Der Sozialstaat, meine Damen und Herren, nimmt von zwei grundlegenden Einsichten seinen Ausgangspunkt: Einmal davon, dass der Mensch auf den anderen und die Ge­meinschaft hin angelegt ist, er also der Unterstützung der anderen und der Gesell­schaft bedarf. Auf der anderen Seite ist der Mensch aber auch fähig, sich selbst zu hel­fen und sein Leben selbst zu gestalten.

Solche Leistungen müssen also in einer Weise erfolgen, dass die Möglichkeiten der Einzelnen, sich selbst zu helfen, gefördert werden. Das ist der Punkt. Hilfe muss als Anstoß zur Selbsthilfe und zur Ermöglichung dieser gestaltet werden. Vor diesem Hin­tergrund müssen auch die sozialen Leistungen gesehen werden.

Meine Damen und Herren! In Österreich sind Milliarden Euro an Transferleistungen aus verschiedenen Bereichen unterwegs. Niemand konnte bislang nachvollziehen, woher und in welchem Ausmaß diese Transferleistungen fließen. Wir brauchen in Zukunft das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit und der Treffsicherheit. Wir haben nie das beste System erreicht, sondern es bedarf der dauernden Entwicklung – auch mit diesem Sys-


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