BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 96

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tem. Aber auch der Einzelne erfährt durch die Transparenzdatenbank bei Ansuchen für Förderungen große Erleichterungen.

Abschließend möchte ich kurz anmerken: An der Einrichtung eines Transferkontos beziehungsweise der Transparenzdatenbank führt in Zukunft kein Weg vorbei. Egal, ob die gesamtstaatliche Umverteilungspolitik stärker in Richtung Leistungs- oder Vertei­lungsgerechtigkeit reformiert werden soll, jede faktenbasierte Politik muss an einer bes­seren Datengrundlage interessiert sein.

Ich danke allen Damen und Herren, die heute mit diesem Gesetz mitgehen. Für uns ist es ein Meilenstein, und wir gehen mit Freude mit diesem Entwurf mit. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.10


Präsident Martin Preineder: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Kickert.

 


14.10.39

Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz dieser fulminan­ten Vorrede und der Beschreibung des Meilensteins muss ich Ihnen trotzdem meine Einschätzung zu diesem vorliegenden, beschlossenen Gesetz darlegen.

In meinen Augen – tut mir leid – ist es im Status quo ein Murks. Es mag ja mögli­cherweise der Regelungsinhalt noch halbwegs klar erscheinen, auch die Ziele, aber in Wirklichkeit sind sowohl technische als auch politische und sogar noch organisatori­sche Fragen offen. Das Ziel sollte, wie Sie gesagt haben Herr Kollege Hammerl, Offen­heit und Transparenz sein. Daraus folgend – auch wieder ein Ziel – mit Controlling eine Erhöhung der Effizienz bei der Vergabe jedweder Form von Förderung zu erreichen.

Nur: Dieses Ziel wird einfach mit dem, was wir hier vorliegen haben, in keiner Weise erreicht. (Bundesrat Mayer: Es ist aber ein erster Schritt!)  Ja, man kann auch erste Schritte besser machen. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.) Man muss nicht mit einem ersten Stolperer Murks beginnen und dann darauf hoffen, dass man aus einem Meilenstein – einem Murksmeilenstein – später vielleicht wieder etwas macht, denn es ist außer Arbeitsbeschaffung für uns selber wahrscheinlich nicht sehr viel.

Kollege Jenewein hat schon angesprochen, dass es tatsächlich keine einzige annä­hernd positive Rückmeldung aus dem Begutachtungsverfahren gegeben hat. Ich möchte nun einige eigentlich erschütternde Rückmeldungen kurz zitieren, zum Beispiel aus der Industriellenvereinigung:

Allerdings bestehen auf Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfes erhebliche Zwei­fel, ob die Zielsetzung, nämlich Controlling-Instrument, vorhandene Doppelförderungen zu analysieren, tatsächlich erreicht werden kann. Insbesondere die zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens – also in wenigen Wochen – nicht gegebene Einbeziehung der Leistungen der Bundesländer wie auch der nicht gestattete Zugriff von leistenden Stel­len auf die Transparenzdatenbank stehen im offenen Widerspruch zu den Zielsetzun­gen des Gesetzes. – Zitatende.

Ein bisschen vernichtend, würde ich sagen.

Der Städtebund:

„(...) Ziel war die Vermeidung von Doppelförderungen und die Schaffung von mehr Transparenz in diesem Bereich. Das Ziel scheint jedoch mit dem gegenständlichen Entwurf nicht erreicht zu werden.“ (Bundesrätin Mühlwerth: Genau so ist es!)

Und dann die Länderstellungnahme aus der Steiermark, immerhin das Land aus dem Sie (in Richtung Staatssekretär Dr. Lopatka) kommen:

 


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