BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 97

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„Seitens des Landes Steiermark kann weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für den Bund der Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung gänzlich erkannt werden.“

Da waren sie ja noch freundlich, weil sie das „gänzlich“ erwähnt haben.

Die wesentlichste Krux ist auf dieser organisatorischen Ebene, dass in der Datenbank oder im sogenannten Portal die Daten nur anonymisiert – das wäre vielleicht nicht ein­mal das Problem –, aber andererseits aggregiert, also zusammengefasst, ausgewertet werden können. Daher sind sowohl Mehrfachförderungen für Unternehmen für die För­dergeberInnen nicht erkennbar und allfällige unzulässige, mehrfach bezogene Sozial­leistungen ebenfalls nicht nachvollziehbar; also weder für die eine noch für die andere Seite.

Sie haben gesagt: Wir wollen Transparenz nur bei denen, bei denen wir es vielleicht politisch haben wollen. – Nein, wir wollen in irgendeiner Weise eine nachvollziehbare Transparenz, und die ist damit keinesfalls gegeben.

Auch die Darstellung von Sachleistungen erscheint – na ja – nicht als Meilenstein. Da bin ich mit dem Begriff „Murks“ wirklich viel näher, weil eine Darstellung von Sachleis­tungen, wie zum Beispiel für die Schulkosten oder für die Gesundheitsausgaben, die dann irgendwie Pi mal Daumen pauschaliert werden, wird meiner Meinung nach zu ziemlich absurden Ergebnissen führen.

Zu den angesprochenen Kosten: Die hier dargestellten Kosten werden sicherlich nicht einmal annähernd dafür ausreichen, was gebraucht wird. Ich bringe nur einen Ver­gleich, und vielleicht hinkt der Vergleich, aber er ist nicht uninteressant. Die Kosten der Tierdatenbank der AMA und der Statistik Austria zum Beispiel belaufen sich jährlich auf 7,5 Millionen € bei ungefähr 5,5 Millionen Meldungen im Jahr. Wir haben ein bisschen mehr als acht Millionen EinwohnerInnen, und ich denke, mindestens eine Meldung oder mehr als das wird es für diese Datenbank brauchen. Also kann es sich mit 2,5 Mil­lionen € für den Betrieb bei mehr als acht Millionen Meldungen wohl kaum ausgehen; also eine ziemliche Milchmädchenrechnung. Da sind die Kosten der Länder und Ge­meinden noch überhaupt nicht dabei. Ebenso wenig, wie es für die Einbindung der Da­ten der Länder und Gemeinden irgendwelche Standards gibt.

Das Wort „Tauschgeschäft“ ist schon gebracht worden, aber auch bei Tauschgeschäf­ten wünsche ich mir eigentlich, dass die beiden handelnden Personen ein bisschen da­rüber nachdenken, was sie beim Tausch eintauschen und was sie dafür erhalten. In diesem Fall ist das Ergebnis des Geschäftes echt – wie soll ich sagen? – deprimierend. Ich muss sagen, so einem Pfusch kann ich beim besten Willen nicht einmal auch nur annähernd meine Zustimmung geben.

Daher werde ich ganz sicherlich ablehnen. – Danke. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

14.16


Präsident Martin Preineder: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Ebner.

 


14.16.56

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Im Gegensatz zu meiner Vorred­nerin würden wir sagen, dieses Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es wird immer bei Gesetzen ein Pro und ein Kontra geben. Wir werden immer wieder Gesetze finden, bei denen es Lücken gibt, die man ausnützen wird und auch kann.

Wir finden, mehr Transparenz in Förderungen sind wir unseren Bürgerinnen und Bür­gern, den Steuerzahlern schuldig.

In diese Datenbank sollen alle Förderungen dieser Transferzahlungen eingebracht wer­den, sowohl aus dem Sozialbereich als auch, Gott sei Dank, aus dem landwirtschaftli-


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