BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 98

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chen Bereich und aus dem Wirtschaftsbereich. Außerdem sollen die steuerlichen Er­leichterungen für Konzerne und Stiftungen darin erfasst werden. Also alle Leistungen der öffentlichen Hand, die gewährt werden, sollen in dieser Datenbank in einer Über­sicht zu finden sein.

Wer hat nun Zugriff auf diese Datenbank? – Wir haben schon einiges darüber gehört. In erster Linie sind es die betroffenen Bürger, die diesen Zugriff erhalten und die diese Daten abfragen können. Es wird aber auch sein, dass die Regierung die Möglichkeit hat, mit anonymen Auswertungen diese öffentlichen Leistungen systematisch zu erfas­sen; Daten zu erfassen, um einerseits Doppelförderungen zu erkennen und anderer­seits diese auch zu beseitigen. Die Transparenzdatenbank dient der Speicherung der mitgeteilten Leistungen.

Das Transparenzportal dient der Darstellung der Leistungen und des Einkommens der Leistungsempfänger. Es gibt dazu auch Studien. Studien zeigen, dass etwa 2 bis 4 Prozent der sozialen Leistungen unberechtigt bezogen werden. Möge der eine oder andere denken, das ist ein sehr geringer Prozentsatz und warum muss deshalb eine Datenbank eingerichtet werden. – Ich denke, jede unrechtmäßig bezogene Förderung soll und muss dokumentiert sein und gehört auch gesetzlich unterbunden.

Jedoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist auch interessant, dass zirka 20 Pro­zent der Sozialleistungen, auf die jemand Anspruch hat, allerdings auch nicht abgeru­fen werden.

Wenn man sich die Daten des Wirtschaftsforschungsinstitutes zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in Österreich vom Februar dieses Jahres genauer anschaut, so ist bemerkenswert, dass bei 15,5 Milliarden € Förderungen im Jahr kurzfristig ein Ein­sparungsvolumen von zirka 850 Millionen € möglich wäre. Das ist doch eine sehr gro­ße Summe. Ein Einsparungsvolumen, durch das der Arbeitsmarkt oder das Wirt­schaftswachstum auch nicht beeinträchtigt wären.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Verbesserung der Effizienz der Verwaltung ist neben der transparenten Datenbank auch die eingeforderte Bundesstaatsreform, die Einsparungen in der Höhe mehrerer Milliarden Euro jährlich bringen könnte. Im Zuge dieser Bundesstaatsreform besteht auch die Möglichkeit, den bisherigen Wildwuchs an Subjektförderungen auf ihre Effizienz, Treffsicherheit, Aktualität und Angemessenheit zu überprüfen.

Wir finden, ein wesentlicher Bestandteil einer derartigen Konsolidierung muss eine kla­re und konsequente Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips sein. Jede Leistung soll aus­schließlich auf der den Bürgern nächstgelegenen, angemessenen Ebene erbracht werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Ländervertreterin möchte ich auf einen Punkt hinweisen, der noch nicht vollständig abgeklärt wurde. Da die Länder aufgefor­dert sind, ebenfalls Daten an die Transparenzdatenbank zu liefern, muss mit den ein­zelnen Bundesländern auch ein gesetzliches Übereinkommen getroffen werden, dass auch da eine ausreichende und gleichartige Mitwirkungsbereitschaft besteht. Ich glau­be, es gibt bereits Gespräche mit einigen Bundesländern, andere Bundesländer sind noch ausständig.

Der Begriff „Artikel-15a-Vereinbarung“ – also eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern – ist schon sehr oft gefallen. Ich würde auch die Gemeinden bitten – ich bin selbst Bürgermeisterin, und es sitzen auch viele meiner Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat –, die ja auch sehr viele Förderungen geben: Vielleicht ist es möglich, dass auch diese Daten in die Transparenzdatenbank aufgenommen werden. Es ist dies ja ebenfalls öffentliches Geld, wenn in den Gemeinden Förderungen fließen.

Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meiner Meinung nach ist dieses Transparenzdatenbankgesetz ein Schritt in eine faire Richtung für alle Steuerzahler. Sub-


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