BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 103

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das so weitergegangen ist, und mit dieser Änderung des Bankwesengesetzes wird dem ja auch Gott sei Dank ein Riegel vorgeschoben, und zwar nicht nur in Österreich, son­dern EU-weit. Das ist durchaus zu begrüßen. Auch das Ziel, Anreizsysteme zu schaf­fen, die Bonuszahlungen auf längerfristige Erfolge fußen zu lassen, ist vollkommen rich­tig.

Allerdings – und das ist jetzt die kleine Kritik daran – gibt es ja diesen Vergütungsaus­schuss in § 39c Bankwesengesetz. Es soll einen Vergütungsausschuss geben, der mit Mitgliedern des Aufsichtsrates besetzt wird, und dann steht meiner Meinung nach ein bisschen schwammig drinnen, zumindest eine Person davon soll über Fachkenntnisse im Bereich der Vergütungspolitik verfügen. – Gut, schön; das ist eine „Na-ja-Bestim­mung“, weil es im Praxisfall sicher wieder eine Diskussion geben wird, was denn aus­reichende Fachkenntnisse und Fähigkeiten im Bereich dieses Vergütungsausschusses sind.

Wir glauben eben, dass das zu etwas unfruchtbaren Diskussionen mit der Finanz­marktaufsicht führen wird. Aber gut, vielleicht ist es ja auch nicht so. Man kann ja jetzt auch einmal durchaus hoffnungsvoll schauen, ob es tatsächlich so funktioniert. Das tun wir, und darum stimmen wir dem auch zu.

Zum E-Geldgesetz: Das E-Geldgesetz stammt ja ursprünglich aus dem Jahr 2002. Die Intention war, E-Geldinstitute sich gründen zu lassen, damit Institutionen da sind, die für diese E-Geld-Angelegenheiten zuständig sind. Leider hat sich gezeigt, dass in den acht Jahren kein einziges solches E-Geldinstitut konzessioniert worden ist. Man hat ge­sagt, das alte E-Geldgesetz, das auf einer EU-Richtlinie fußt, kann man nicht novel­lieren, man macht daher ein komplett neues. Davon erhofft man sich jetzt den Innova­tionsschub, dem man seit mittlerweile acht Jahren nachläuft.

Nun ist grundsätzlich zu sagen, dass natürlich die Nachfrage nach einer bequemen und sicheren Zahlungsweise ständig steigt – bei den Händlern, bei den Dienstleistern, aber selbstverständlich auch bei den Endkunden. Da brauchen wir nur bei uns selbst zu schauen, wir alle wollen auch möglichst bequem und vor allem möglichst sicher zah­len können.

Unser Kritikpunkt ist aber, dass sich dieses Gesetz zu sehr am Zahlungsdienstleis­tungsgesetz orientiert hat. Das gibt es ja auch erst seit einem Jahr neu, und auch in diesem einen Jahr ist kein E-Geldinstitut gegründet oder konzessioniert worden.

Wir glauben, dass in diesem Gesetz noch sehr viele Punkte offengeblieben sind, die man sich noch genauer anschauen muss, zum Beispiel die Frage, wie das mit den Pre­paid-Karten ist oder wie das mit der Zahlungsmöglichkeit über Mobiltelefone oder an­dere elektronische Einrichtungen ist. Wir glauben, dass das noch unzureichend formu­liert ist. Daher sagen wir bei einer grundsätzlich positiven Einstellung zu diesem E-Geld­gesetz diesmal aber trotzdem noch Nein.

Der nächste Punkt ist die Aufstockung des Internationalen Währungsfonds. Die Staa­tengemeinschaft hat sich ja darauf geeinigt, eine Erhöhung des Kreditvolumens vorzu­nehmen – auch Österreich wird sich daran beteiligen wird. Das Kapital beziehungs­weise das Kreditkonto des IWF ist natürlich ziemlich stark strapaziert worden, weil der IWF doch vielen Ländern geholfen hat, Liquiditätsengpässe zu vermeiden oder zu ent­schärfen.

Daher ist es einerseits ja logisch und richtig, zu sagen, dass er dann aber auch wieder mehr Geld braucht. Also man muss die Schatulle wieder befüllen, aus der doch einiges herausgenommen worden ist.

Österreich soll sich, wenn ich das richtig gelesen habe, an der Erhöhung dieses Kre­ditvolumens mit maximal 3,6 Milliarden € beteiligen. Dabei können sich aber – und das


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