BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 102

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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme nun zum Bericht über das E-Geldgesetz. Dieser Bericht liegt Ihnen eben­falls in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme weiters zum Bericht über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds. Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme schließlich zum Bericht über das Doppelbesteuerungsabkommen mit Bul­garien. Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher so­gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Martin Preineder: Ich danke dem Herrn Berichterstatter.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


14.34.29

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt eine ganze Reihe von Gesetzesvorschlägen unter einem ab­zuhandeln.

Als Erstes zum Bankwesengesetz: Warum kommt es zu dieser Änderung des Bankwe­sengesetzes? – Da muss man einen kleinen Blick zurück auf die Jahre 2008 und 2009 werfen, als im Zuge der Finanzkrise der Steuerzahler staunend zusehen musste, wie sich die risikofreudigen Bankmanager die Taschen vollgestopft und sich mit Bonuszah­lungen belohnt haben, obwohl die Bank Verluste gemacht hat, und dem eben erwähn­ten Steuerzahl das Geld aus der Tasche gezogen wurde. (Bundesrat Kneifel: Die amerikanischen Bankmanager!) – Nicht nur, auch unsere! Es ist von den USA ausge­gangen, das ist richtig. (Bundesrat Kneifel: Jawohl!) Die Europäer waren aber nicht ganz unschuldig daran, also kann man da jetzt nicht Kindesweglegung betreiben. Das Aufkaufen von faulen Krediten hat durchaus dazu beigetragen, dass das dann sehr massiv geworden ist.

Was aber einfach eine Zumutung gegenüber dem Steuerzahler ist, ist die Tatsache, dass die Bonuszahlungen weitergelaufen sind wie bisher – auch bei uns. Dass sich die Bankmanager in den USA nach wie vor die Taschen vollstopfen und da überhaupt kei­nerlei Unrechtsbewusstsein haben, ist eine andere Sache. Unser Auge richtet sich aber auf Europa und jetzt im Speziellen auf Österreich. Wir finden es nicht richtig, dass


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