ber 2010, erfolgt bereits die Beschlussfassung im Bundesrat. Das ist im Vergleich zu anderen Reformprojekten ein durchaus kurzer Zeitraum, der nötig war, um einmal diese gute Basis für weitere Fortschritte zu legen, die wir sicherlich im Bereich der Förderungen und im Bereich der Transparenz von Förderungen brauchen.
Ich danke jenen, die diesem Gesetz ihre Zustimmung geben, und habe die Hoffnung, dass bei weiteren Novellen, die sicher kommen werden, dann auch die Oppositionsparteien mitgehen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
14.31
Präsident Martin Preineder: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (922 d.B. und 1001 d.B. sowie 8429/BR d.B.)
11. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwesengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Konsumentenschutzgesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und das Bundesfinanzierungsgesetz geändert werden (982 d.B. und 1002 d.B. sowie 8430/BR d.B.)
12. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds (983 d.B. und 1003 d.B. sowie 8431/BR d.B.)
13. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (943 d.B. und 1004 d.B. sowie 8432/BR d.B.)
Präsident Martin Preineder: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 13 der Tagesordnung, über welche wir die Debatte unter einem durchführen werden.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Reinhard Todt: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe zuerst den Bericht über das Bankwesengesetz. Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
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