BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 101

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ber 2010, erfolgt bereits die Beschlussfassung im Bundesrat. Das ist im Vergleich zu anderen Reformprojekten ein durchaus kurzer Zeitraum, der nötig war, um einmal die­se gute Basis für weitere Fortschritte zu legen, die wir sicherlich im Bereich der Förde­rungen und im Bereich der Transparenz von Förderungen brauchen.

Ich danke jenen, die diesem Gesetz ihre Zustimmung geben, und habe die Hoffnung, dass bei weiteren Novellen, die sicher kommen werden, dann auch die Oppositions­parteien mitgehen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.31


Präsident Martin Preineder: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.31.3610. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (922 d.B. und 1001 d.B. sowie 8429/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwesengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Finanzmarktauf­sichtsbehördengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Konsumentenschutzge­setz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und das Bundesfinanzie­rungsgesetz geändert werden (982 d.B. und 1002 d.B. sowie 8430/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesge­setz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internatio­nalen Währungsfonds (983 d.B. und 1003 d.B. sowie 8431/BR d.B.)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen samt Protokoll (943 d.B. und 1004 d.B. sowie 8432/BR d.B.)

 


Präsident Martin Preineder: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 13 der Tages­ordnung, über welche wir die Debatte unter einem durchführen werden.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. – Ich bitte um die Berichte.

 


14.32.23

Berichterstatter Reinhard Todt: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Ich bringe zuerst den Bericht über das Bankwesengesetz. Der Be­richt liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

 


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