BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 117

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15.33.56

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Bundesräte! Ja, die Justiz braucht Vertrauen, Vertrauen durch Kompetenz, Transparenz und moderne Instrumente.

Ich komme einmal zur Kompetenz. In Wien wird eine schlagkräftige Einheit bei der so­genannten WKStA, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, entstehen. Wir ha­ben es bereits gehört: 40 Staatsanwälte, sieben Experten, Assistenzpersonal. Das wird wirklich ein großer Fortschritt sein im Kampf gegen Korruption, im Kampf gegen große Wirtschaftskriminalität.

Weshalb gibt es jetzt nicht vier Zentren wie ursprünglich von uns geplant? Es hat das Begutachtungsverfahren unter anderem ergeben, dass der Großteil dieser Verfahren, dieser großen Wirtschaftsverfahren ohnehin in Wien anhängig sind, nämlich etwa 85 Prozent. Das Zweite ist, dass die Themen Wirtschaftskriminalität und Korruption nicht unbedingt voneinander getrennt werden können. Die Grenzen verschwimmen, und, wie gesagt, diese zwei Themen hängen sehr eng miteinander zusammen.

In dieser Einheit wird es besonders ausgebildete Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geben. Wir wollen eine vor allem praxisbezogene Ausbildung machen. Wir wollen die Leute einmal für ein paar Monate in die Wirtschaft schicken, in ein Rechtsbüro eines Unternehmens etwa oder zu einem Wirtschaftstreuhänder. Es muss ein gewisses wirt­schaftliches Grundverständnis bei den Leuten entstehen. Ganz wichtig wird auch die Teambildung sein, denn große Prozesse sind viel leichter zu bewältigen, wenn in einem Team gearbeitet wird.

Auch nicht unwesentlich ist die Tatsache, dass in Zukunft ein bis zwei Staatsanwälte darauf spezialisiert sein werden, kriminell erworbenes Vermögen aufzustöbern, denn dafür gibt es jetzt momentan zu wenig Ressourcen, damit sich die Staatsanwälte wirk­lich mit dieser Frage beschäftigen. Das ist auch nicht unbedingt notwendig zur Erfül­lung eines Tatbestandes beziehungsweise zur Überführung in Richtung eines strafba­ren Tatbestandes. Das heißt, in Zukunft soll das besser werden durch Spezialisierung in diesem Bereich, denn das kommt letzten Endes nicht nur unserem Justizbudget zu­gute, sondern auch den vielen Opfern.

Kommen wir zur Transparenz. Wir haben es auch bereits gehört. In Zukunft soll es so sein, dass Einstellungsentscheidungen von Staatsanwälten in Fällen, die von besonde­rem öffentlichem Interesse sind, im Internet veröffentlicht werden sollen. Die Leute sol­len wissen, weshalb der Staatsanwalt ein Verfahren eingestellt hat. Derzeit ist es so, dass diese Entscheidungen nicht öffentlich sind. Das ist dann Nährboden für Missver­ständnisse und für Verschwörungstheorien, und das wollen wir in Zukunft verhindern.

Des Weiteren wird die Kronzeugenregelung schon ab Anfang nächsten Jahres einge­führt werden. Ich erwarte mir eigentlich sehr viel von dieser Kronzeugenregelung. Es gibt nun einmal Bereiche der Kriminalität, in denen besonders konspirativ agiert wird. Diese kriminellen Strukturen gilt es einfach aufzubrechen. Die Kronzeugenregelung hat etwa im Bereich des Kartellrechts wirklich Erfolgsgeschichte geschrieben. Daher bin ich überzeugt, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Zum Anti-Terror-Gesetz möchte ich vielleicht noch ganz kurz sagen, natürlich gibt es Situationen, gibt es Berichte der Polizei, wonach die Einführung eines derartigen Straf­tatbestandes einfach notwendig ist. Es gibt Leute, die nach Afghanistan oder wohin auch immer fahren und sich dort für terroristische Zwecke ausbilden lassen. Ich meine, die Stockholmer Ereignisse haben gezeigt, die Terrorgefahr ist einfach auch in Europa gegeben und wir müssen reagieren.

Warum ist diese Bestimmung herausgelöst worden? – Das ganze Paket liegt eigentlich schon im Parlament. Es ist sozusagen jetzt Sache des Parlaments, wie mit den übrigen Bestimmungen in diesem Paket in Zukunft umgegangen wird.

 


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