BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 118

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Eines möchte ich vielleicht noch zu den Ausführungen des Herrn Professors Schen­nach sagen, er hat nämlich das Hypo-Verfahren angesprochen. Ich möchte nur eine kleine Korrektur anbringen. In Klagenfurt sind in diesem Fall vier Staatsanwälte, eine Expertin und 17 Beamte der SOKO tätig, wir sind sogar mehr als die Bayern. In Bayern gibt es noch keine Anklage, aber in Kärnten schon. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.38


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein strafrechtliches Kompetenzpaket.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. No­vember 2010 betreffend ein Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

15.40.2516. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuel­lem Missbrauch (881 d.B. und 1017 d.B. sowie 8435/BR d.B.)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Mauritius zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentfüh­rung (877 d.B. und 1018 d.B. sowie 8436/BR d.B.)

 


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