BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 119

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 16 und 17 ist Herr Bundesrat Füller. Ich bitte um die Be­richte.

 


15.40.56

Berichterstatter Christian Füller: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe als Erstes den Bericht des Justizaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Ver­lesung.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Zif­fer 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu er­füllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe als Zweites den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 30. November 2010 betreffend Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Mauritius zum Übereinkommen über die zivil­rechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte, Frau Präsidentin, in die Debatte einzutreten.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für die Berichte.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Bitte.

 


15.42.38

Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Subsidiarität ist ein Begriff, der gerade in diesem Haus sehr oft verwendet wurde und verwendet wird. Ge­mäß dem Subsidiaritätsprinzip sollen bei staatlichen und bei öffentlichen Aufgaben zu­erst und im Zweifel untergeordnete, lokale Glieder, die kleineren Einheiten für die Lö­sung und Umsetzung zuständig sein, während die übergeordneten Einheiten zurück­zutreten haben. Das setzt aber voraus, dass die kleine Einheit auch in der Lage ist, die sich ihr stellenden Probleme und Aufgaben auch entsprechend zu lösen.

Heute und hier steht eine Materie zur Diskussion, die von der kleineren Einheit, also weder lokal noch regional, ja nicht einmal nationalstaatlich sinnvoll angegangen ge­schweige denn gelöst werden kann.

 


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