Kriminalität, vor allem in jenen Formen, die sich der weltweit vernetzten Kommunikation im Internet bedienen, kennt keine Grenzen und kann somit nur international beziehungsweise supranational bekämpft werden.
Das Übereinkommen der Mitgliedstaaten des Europarates, dem wir heute die Zustimmung erteilen können – was wir von meiner Fraktion auch tun werden –, ist angesichts aktueller Entwicklungen, nämlich der zunehmenden Anzahl von sexuellen Vergehen gegen Kinder, höchst notwendig.
Das Übereinkommen sieht klare Richtlinien zum Schutz von Kindern vor, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, und außerdem weiterführende Bestimmungen zur Verbrechensprävention sowie – und auch das ist entscheidend – härtere Strafen für Täter.
Entscheidend aus meiner Sicht ist, dass erstmals in einem internationalen Rechtsinstrument die unterschiedlichsten Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern deutlich als Straftat benannt werden und dass neben den bedauerlicherweise bereits länger bekannten Formen wie Kinderprostitution, Kinderhandel und Kinderpornographie auch neue Formen wie Grooming – das ist die Anwerbung eines Kindes für sexuelle Zwecke im Internet – und Kindersextourismus erfasst werden.
Das österreichische Innenministerium veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik über sexuelle Gewalt gegen Kinder. Letztes Jahr wurde ausgewiesen, dass 512 Kinder nachweislich von sexueller Gewalt betroffen waren. Die Dunkelziffer ist aber erfahrungsgemäß wesentlich höher.
Wir sehen also, dass das gegenständliche Übereinkommen auch für Österreich höchst aktuell ist und dass wir es notwendig brauchen, um Täter international besser ausforschen und bestrafen und somit hoffentlich auch abschrecken zu können.
Dieses Übereinkommen ist aus meiner Sicht ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern, der aber nicht der letzte sein darf. Denn: Jedes Kind, dem auf so abartige und widerwärtige Weise körperliches und seelisches Leid zugefügt wird, ist eines zu viel, und das darf uns nicht in Ruhe lassen – uns als Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger nicht und jede und jeden von uns als mündige und aufmerksame Bürgerinnen und Bürger ebenfalls nicht. – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
15.45
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. – Bitte.
15.45
Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diesem Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung gehen sämtliche internationale Verträge voran, die Österreich unterzeichnet und bereits ratifiziert hat. Österreich hat ja bereits vor 18 Jahren die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, allerdings mit einem Erfüllungsvorbehalt. Darüber hinaus sind 2002 auch die Fakultativprotokolle betreffend Kinderpornographie und Kinderprostitution und Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels ratifiziert worden.
Zur Kinderrechtskonvention möchte ich sagen, dass sie allerdings nicht im Verfassungsrang steht. Es ist aber bereits mehrmals vom UN-Kinderrechtsausschuss die Empfehlung an Österreich ergangen, sie in Verfassungsrang zu heben. Vor Kurzem hat es vonseiten des Bundespräsidenten auch die Anregung gegeben, die Kinderrechtskonvention als Bestandteil der Verfassung aufzunehmen.
Deshalb wollte ich Sie fragen, Frau Ministerin, wie Sie zu der Überlegung stehen, die Kinderrechtskonvention als Bestandteil der Verfassung zu verabschieden.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite