BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 121

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Österreich und Deutschland waren 2007, als dieses Übereinkommen beschlossen wur­de, die ersten Unterzeichnerstaaten, und mit dem heutigen Gesetzesbeschluss besie­geln wir nun das Wirksamwerden dieses Abkommens.

Rechtlich gesehen stellt dieses Abkommen einen wesentlichen Fortschritt dar und hebt sich von den anderen internationalen Verträgen ab, denn es handelt sich dabei um das erste Abkommen, das den Missbrauch von Minderjährigen in einem internationalen Rahmen als Verbrechen einstuft. Wie schon von meiner Vorrednerin gesagt worden ist, definiert zum ersten Mal ein internationaler Vertrag den Tatbestand der sexuellen Aus­beutung und des sexuellen Missbrauchs gegen Kinder als kriminelles Vergehen.

Zum Beispiel verlangt das Abkommen, dass sexuelle Handlungen mit Minderjährigen als Verbrechen geahndet werden. Und die Staaten werden verpflichtet, sexuellen Miss­brauch auch dann zu verfolgen, wenn er innerhalb der Familie oder im Ausland statt­findet. Es sind die Unterzeichnerstaaten auch verpflichtet, Sextouristen, die im Ausland Kinder missbraucht haben, strafrechtlich zu verfolgen.

Zum Tatbestand der sexuellen Ausbeutung hat das Abschlussdokument des III. Welt­kongresses gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern in Rio de Janeiro in seinem Aufruf richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Opfer sexueller Ausbeutung meis­tens aus den Entwicklungsländern und aus Südosteuropa stammen, während die Kon­sumenten und Konsumentinnen vielfach in den wohlhabenden Industrieländern leben.

Prostitution von und Pornographie mit Kindern sind Phänomene, die oft verbunden sind mit Kinderhandel. Und Kinderhandel wiederum gehört neben dem Drogen- und Waf­fenhandel zu einem der lukrativsten kriminellen Geschäfte weltweit. Weltweit werden Jahr für Jahr mehrere Millionen Kinder kommerziell in Prostitution und Pornographie se­xuell ausgebeutet – mit steigender Tendenz.

Die Ursachen dafür sind offensichtlich. Im Vordergrund stehen soziale und wirtschaftli­che Ungleichheit in den Entwicklungsländern, steigende Armut, Gewalt, Kriege, Bür­gerkriege. All dies bietet den Nährboden für ausbeuterische Verhältnisse. Die Ausbeu­tung von Menschen kennt die verschiedensten Formen und umfasst auch die sexuelle Ausbeutung, wie etwa die Kinderprostitution und die Pornographie mit Kindern.

Die Globalisierung hat auch bewirkt, dass Tatbestände wie die sexuelle Ausbeutung zu globalen Phänomenen geworden sind. Daher muss die Bekämpfung von sexueller Aus­beutung Gegenstand von internationalen Abkommen sein, aber sie muss auch darüber hinausgehen. Sie muss auch im Rahmen der Entwicklungspolitik und der Entwicklungs­zusammenarbeit gesehen werden, denn wenn Mädchen und Buben mangels Einkom­mensalternativen zur Prostitution gezwungen werden, dann gilt es, die Rahmenbedin­gungen so zu verändern, dass es möglich ist, auch die Ursachen zu bekämpfen, die Kin­derprostitution und sexuelle Ausbeutung erst ermöglichen. Daher muss im Zusammen­hang mit der Bekämpfung von sexueller Ausbeutung ein Schwerpunkt auch auf der Be­kämpfung jeglicher Form von Kinderarbeit liegen.

2008 – um nur ein paar Beispiele zu nennen – wurden über 1 000 kommerzielle und rund 500 nichtkommerzielle Webseiten kinderpornografischen Inhaltes aufgedeckt, da­von 71 Prozent in den USA. Schätzungen zufolge werden etwa 20 Prozent der Kinder­porno-Webseiten nicht kommerziell betrieben.

In Österreich wurden in den vergangenen Jahren im Bereich des Sexualstrafrechts um­fassende Reformen durchgeführt, und das in Entsprechung der internationalen Ab­kommen. Dennoch besteht aufgrund der fortschreitenden Technologisierung die Not­wendigkeit, in Hinkunft noch weitere Maßnahmen zu setzen. So wurde erst kürzlich mit dem Zweiten Gewaltschutzgesetz der wissentliche Zugriff auf Kinderpornografie im In­ternet unter Strafe gestellt.

 


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