BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 116

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15.29.30

Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Diesmal habe ich mich mit einer Pro-Rede zu Wort gemeldet. (Zwischenruf des Bundesra-
tes Mayer.)
Nicht wahr? Es wechselt sich heute ab, es geht so richtig Plus/Minus.

Also im Großen und Ganzen, nein, eigentlich im Ganzen – es gibt einen kleinen Teil, den ich hervorheben möchte, der nicht so passt –, sind wir sehr zufrieden mit dem Um­fang und auch den Details in diesem strafrechtlichen Kompetenzpaket und finden auch, dass es tatsächlich ein Schritt in die richtige Richtung ist. Möglicherweise kann ich das Wort „Meilenstein“ zumindest bei der Kronzeugenregelung anwenden und sagen, das ist echt ein Meilenstein für sehr viele Fälle der Wirtschaftskriminalität.

Auch wir begrüßen die Transparenz, die schon Kollege Mayer hervorgehoben hat. Die Begründungspflicht gerade bei der Verfahrenseinstellung gegenüber den Opfern, selbst wenn man die Begründung erst beantragen muss, halten wir für richtig. Auch die Bean­tragung steht in einer Verhältnismäßigkeit gegenüber dem Aufwand.

Die Kronzeugenregelung, die ja schon erwähnt worden ist, halte ich für einen ganz we­sentlichen Schlüssel zum Knacken, sage ich jetzt einfach einmal, von Korruptionsfäl­len, auch weil wir die angeführten Voraussetzungen und die aufgelisteten Bedingungen für das Aussetzen der Strafverfolgung der Kronzeugen als richtig erachten. Auch die angegebene Befristung mit anschließender Evaluierung scheint ausgesprochen sinn­voll zu sein.

Auch die Schaffung einer zentralen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird von uns begrüßt. Ich erwarte mir von dieser hochspezialisierten Behörde, dass die Kom­petenzen verstärkt und die jeweiligen Kompetenzen der verschiedenen Experten und Expertinnen zusammengeführt werden. Falls die im Finanzausschuss erläuterten Plä­ne zur personellen Besetzung dieser Staatsanwaltschaft tatsächlich dann auch umge­setzt sind, gehe ich davon aus, dass diese Stelle über genügend Expertise verfügen wird.

Im Zusammenhang mit der Expertise möchte ich auch noch die Errichtung der Inter­nationalen Anti-Korruptionsakademie in Laxenburg positiv erwähnen. Also auch von daher eine Zustimmung unsererseits. Ich kann anschließend an den Herrn Professor Schennach auch nur erwähnen, dass wir nach den Ausführungen der Experten im Jus­tizausschuss hoffen, dass Sie zustimmen, dass die Freiwilligkeit der Beträge und der bisher zugesagten Beteiligung der Beträge auch tatsächlich eintrifft.

Bleibt noch ein besonderer Punkt, auf den ich verweisen möchte, nämlich § 278e zur sogenannten Ausbildung für terroristische Zwecke. Die Kritik bezieht sich nicht auf den Inhalt des Paragraphen, da kann ich mich meinen Vorrednern anschließen, sondern lediglich auf den Umstand, dass da ein einzelner Paragraph aus dem Paket des bereits längst fälligen Terror-Präventionsgesetzes herausgenommen worden ist und in ein an­deres Gesetz, nämlich das zur Wirtschaftskriminalität, hineingehängt wird, und das of­fensichtlich nur, damit die Frist zur Umsetzung einer europäischen Richtlinie eingehal­ten wird. Also sagen wir, diese etwas holprige Vorgehensweise, dieser etwas holprige Umstand der Gesetzeswerdung stärkt nicht unbedingt mein Vertrauen in die legistische Planung.

Aber alles in allem werden wir beiden vorliegenden Anträgen zustimmen. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

15.33


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte schön.

 


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