Geldinstituten oder in anderen Bereichen der Wirtschaft, gibt, um sich ein ganz spezielles Know-how, das einfach angesichts von Wirtschaftskriminalität notwendig ist, aneignen zu können. Und wenn wir dann 2014 statt sieben Staatsanwältinnen/Staatsanwälten 40 plus Experten haben und insgesamt auf einen Mitarbeiterinnen-/Mitarbeiterstab von 90 Personen kommen, dann kann man sagen, eine solche Korruptionsstaatsanwaltschaft, eine solche Stelle zur Bekämpfung von Korruption einerseits und Wirtschaftskriminalität andererseits hat ein unglaubliches Maß an Kompetenz, an Kraft und Know-how.
Aber da, lieber Edgar Mayer, sollten wir uns bei großen Wirtschaftskriminalfällen hier nicht in einer föderalen Diskussion verlieren, denn das, was in diesem Gesetz intendiert ist, dass solche Verfahren zentral zusammengezogen werden, ist schon sinnvoll und hat nichts mit dem Bestehen der Landesgerichte zu tun. Feldkirch ist davon mit Sicherheit nicht betroffen.
Aber, ehrlich gesagt, wir mussten mit größter Verwunderung zur Kenntnis nehmen, dass im Hypo Alpe-Adria-Fall ein österreichischer Staatsanwalt mühsam arbeitet, während die Bayern gleich sieben schicken. Das zeigt sozusagen, wo Kompetenz zu Hause ist oder wo wirklich mit allen Mitteln der Versuch gemacht wird, ein Strafverfahren einzuleiten und Straftaten aufzuklären. Und das geschieht jetzt in dieser Form.
Lieber Kollege Mayer, mit der Kronzeugenregelung haben wir noch keine Erfahrung, denn die führen wir heute ein. Mit diesem Gesetz führen wir quasi diese Kronzeugenregelung ein. Diese ist auf sechs Jahre limitiert, wird dann evaluiert. Und jetzt ist etwas ganz wichtig, dass nämlich in unserem System diese Kronzeugenregelung in den nächsten sechs Jahren auch tatsächlich greift, dass wir Personen finden, die etwas Substantielles zu sagen haben. (Bundesrat Kneifel: Wir sollen die finden?) Wir in Österreich, unser Gerichtswesen, unsere Staatsanwaltschaft. (Bundesrat Kneifel: Gewaltenteilung!)
Lieber Kollege Kneifel! Wenn wir ein Gesetz verabschieden, dann muss es auch Leben bekommen und muss sich auch bewähren. (Bundesrat Kneifel: Da bin ich bei dir!) Und wenn wir eine Kronzeugenregelung einführen, dann müssen die Gerichtsbarkeit und die Exekutive alles tun, dass das in diesen sechs Jahren – am Ende dieser sechs Jahre wird es evaluiert – auch entsprechende Ergebnisse zeitigt. Das heißt, es muss auch angewandt werden und es muss letztlich auch zu Wissenstransfer in dieses neue Kompetenzzentrum führen.
Ich finde es gut, dass die Internationale Anti-Korruptionsakademie, für die sich Österreich immer sehr eingesetzt hat, in Laxenburg ihren Sitz hat. Das bereichert uns, das, was von Österreich aus in den internationalen Bereich zurückkommt, hebt aber auch das Ansehen unseres Landes, unserer Justiz. Es wird natürlich ein bisschen zu überlegen sein, wie das jetzt tatsächlich mit der Finanzierung ist, denn die Akademie soll ja durch freiwillige Beiträge der Vertragsparteien dieses Übereinkommens finanziert werden. Das ist aber nicht näher ausgeführt. Hoffen wir, dass Beiträge auch freiwillig hereinkommen, sodass diese Akademie ihren Betrieb ab der Gründung auch in entsprechendem Ausmaß aufrechterhalten kann.
Beide sind sehr gute Vorlagen. Vor allem ist zu betonen, dass es da angesichts von 90 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zu einer Anhäufung von Kompetenz in einem immer diffiziler werdenden Bereich, betrachtet man gerade die letzten wirtschaftskriminellen Fälle, kommt, die der österreichischen Justiz nur zur Ehre gereichen kann. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.29
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Kickert. – Bitte.
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