BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 114

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Ein Staatsanwalt sieht sich in der heutigen Zeit in vielen Verfahren einer Phalanx von hochspezialisierten Rechtsvertretern gegenüber. Da fehlt einfach die Balance, da ist auch höchster Änderungsbedarf gegeben, und das soll jetzt diese neue Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ändern. Das bedeutet bessere Ausbildungsmöglich­keiten, das bedeutet Spezialisierungen, das bedeutet Teamarbeit et cetera, et cetera.

Nächster Bereich: Kronzeugenregelung. Bei aller Kritik, die es deswegen auch gege­ben hat, scheint es doch zielführend zu sein, so wie im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts dies auch im Strafrecht einzuführen.

Im Kartellrecht sind es beinahe 90 Prozent der Fälle, die durch eine Kronzeugenrege­lung aufgedeckt werden. Also von Erfolglosigkeit kann man da sicher nicht sprechen. Die Kronzeugenregelung ist eine bewährte und deshalb auch effiziente Möglichkeit, im Bereich organisierter Kriminalität für raschere Aufklärung zu sorgen. Natürlich ist es le­gitim, dass die Kronzeugen auch im Verfahren einen entsprechenden Vorteil erhalten, weil sie ja wesentlich zur Klärung eines Sachverhaltes oder einer Handlung beigetra­gen haben.

Auch die Bestimmungen über die Strafbarkeit von Terrorcamps oder der Teilnahme an Terrorcamps werden in dieses Gesetz mit aufgenommen. Es ist eine neue, moderne Erscheinung im Bereich des Terrorismus, und da gilt es einfach rechtzeitig darauf zu reagieren. Der Staat braucht entsprechende Instrumente, entsprechende Möglichkei­ten, um dagegen zu werken. Kriminelle Terroristen dürfen einfach keinen Handlungs­spielraum bekommen, und da darf es auch keine Toleranz geben.

Die Terrorgefahr ist mitten unter uns. Vor einigen Tagen gab es in Stockholm einen Terroranschlag, der in seiner Dimension noch einfach war oder zu „wenig“ Schaden – unter Anführungszeichen – geführt hat, weil nur der Terrorist dabei gestorben ist. Aber wir sind immer wieder aufgerufen, wachsam zu sein und uns mit diesen Situationen auseinanderzusetzen. Wir wissen nicht, wo der nächste derartige Akt gesetzt wird. Wir dürfen alle hoffen, insbesondere jetzt zur Weihnachtszeit, dass in unserem schönen friedvollen Österreich dies nie der Fall sein wird.

Ich darf mich bei dir, Frau Ministerin, und deinem Kabinett für dieses immens wichtige Kompetenzpaket bedanken. Und aus Ländersicht ein Dank dafür, dass die Zuständig­keit der Landesgerichte erhalten bleiben wird. Da sind wir auch immer sehr hellhörig. Aber es besteht natürlich die Möglichkeit, eine Weitergabe an das zentrale Wirtschafts­gericht zu machen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wichtige Materien im Kampf gegen Kriminalität, Ter­rorismus und insbesondere auch Wirtschaftskriminalität, denen meine Fraktion gerne zustimmen wird. (Allgemeiner Beifall.)

15.23


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


15.23.33

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Es ist gut, dass wir den 13. vor dem 14. Tagesordnungs­punkt beschließen, denn derzeit haben wir eine Korruptionsstaatsanwaltschaft mit sie­ben Planstellen, und wir haben uns immer bemüht, die internationale Anti-Korruptions­akademie zu bekommen. Mit diesem Gesetz heute reagieren wir einfach auf eine Man­gelausstattung an Kompetenz und verstärken etwas, was richtig und wichtig ist. Gera­de Wirtschaftskriminalität und Korruption werden immer diffiziler. Wir brauchen hier auch ein Spezialistentum. Die normale staatsanwaltliche Ausbildung genügt nicht.

Ich bin auch sehr froh gehört zu haben, dass es seitens des Ministeriums mittlerweile über die juristische Ausbildung hinaus eine ganze Reihe von Praktika, zum Beispiel in


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