Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Ich bitte darum.
15.17
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem sogenannten strafrechtlichen Kompetenzpaket beschließen wir heute eine sehr wichtige Materie, die für mich auch geeignet ist, das Vertrauen in die Justiz wiederherzustellen. Folgende Schwerpunkte seien kurz beleuchtet, bevor ich darauf eingehe. Es enthält Bestimmungen über die Abschöpfung der Bereicherung und den damit verbundenen Verfall, Erhöhung der Transparenz staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen, Schaffung einer zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, die Einführung einer Kronzeugenregelung sowie die Schaffung einer Strafbestimmung betreffend Terrorcamps.
Die Wirtschaftskriminalität hat insbesondere auch im Dunstkreis der Wirtschaftskrise Dimensionen angenommen, die aufgrund ihrer Komplexität und der Höhe der Schadenssummen nicht nur unsere Gesellschaft schädigen, sondern auch unser Wirtschaftssystem insgesamt bedrohen. Es ist daher auch Aufgabe des Staates, diese Verbrechen entsprechend effizient zu bekämpfen und zu verfolgen.
Insbesondere die Staatsanwaltschaft sieht sich mit dem derzeitigen Personalstand nicht in der Lage, die stetig steigenden Anforderungen in diesem Bereich zu bewältigen und ist auch wegen der neuen Rolle als Leitung im Ermittlungsverfahren wachsender Kritik ausgesetzt. Es gibt daher auch eine Bestimmung, die die Transparenz staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen erhöht. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Bereich, der hier mit beschlossen wird.
Jetzt gibt es also die Möglichkeit, dass die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft auch öffentlich gemacht werden können. Dabei kann klar zum Ausdruck gebracht werden, warum es zum Beispiel – um einen Punkt herauszunehmen – zu einer Einstellung eines Verfahrens gekommen ist.
Eine gute Sache ist auch die verschärfte Bestimmung über die Abschöpfung der durch kriminelle Handlungen erzielten Bereicherung. Damit soll erreicht werden, dass der Staat Verbrechensgewinne zu seinen Gunsten einziehen kann und diese Taten damit hoffentlich unattraktiver werden.
Aus diesem Kompetenzpaket besonders hervorzuheben ist die Schaffung einer in Zukunft einheitlichen und zentralen Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der bisherigen Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien insbesondere zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und zur effizienten Bekämpfung von Korruption.
Wir Vorarlberger bekommen ja meistens ein leichtes Zittern bereits dann, wenn man nur den Begriff Zentralisierung in den Mund nimmt. (Bundesrat Schennach: Genau!) Aber hier kann sogar ein Vorarlberger zustimmend nicken, weil ich denke, es ist da höchster Handlungsbedarf gegeben. (Bundesrätin Michalke: Ein leichtes Zittern!) Ein leichtes Zittern, Frau Kollegin. Bei dir herrscht vielleicht größeres Zittern, bei mir ist ein leichteres Zittern vorhanden.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite