Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Bevor wir nun zu den Punkten 14 und 15 kommen, begrüße ich die Frau Bundesministerin für Justiz ganz herzlich bei uns im Bundesrat: Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp) (918 d.B. und 1009 d.B. sowie 8419/BR d.B. und 8433/BR d.B.)
15. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation (924 d.B. und 1010 d.B. sowie 8434/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe Ihnen auch den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Daher komme ich gleich zur Antragstellung.
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