BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 112

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Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu er­teilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Bevor wir nun zu den Punkten 14 und 15 kommen, begrüße ich die Frau Bundesminis­terin für Justiz ganz herzlich bei uns im Bundesrat: Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

15.15.1414. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsan­waltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der straf­rechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp) (918 d.B. und 1009 d.B. sowie 8419/BR d.B. und 8433/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation (924 d.B. und 1010 d.B. sowie 8434/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. Ich bitte um die Berichte.

 


15.15.43

Berichterstatterin Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der straf­rechtlichen Kompetenz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe Ihnen auch den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 30. November 2010 betreffend Übereinkommen zur Errichtung der In­ternationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

 


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