BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 111

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weil sie sich ein gutes Essen oder ein paar Euro ergaunert haben, dann frage ich mich schon, wie hoch der Straftatbestand zu bewerten ist, wenn jemand Volksvermögen ver­zockt, Pensionsfonds wertlos macht, Lebensversicherungen ruiniert, kurz und gut die hart arbeitenden Bürger um die kargen Früchte ihres Fleißes bringt. Da besteht im Sin­ne der Gerechtigkeit wahrlich Handlungsbedarf.

Diese Herren erhalten ja scheinbar Generalabsolution für alles. Das Zauberwort hiefür heißt ja „Finanzkrise“. „Finanzkrise“ kommt vollmundig über die Lippen, „Finanzkrise“ kann man für alles heranziehen. Und das Wunderbare an dieser Krise ist, dass sie sozusa­gen als Naturereignis verkauft werden kann, an dem bekanntlich niemand Schuld trägt.

Wenn auch der Großteil der Bevölkerung die derzeitige Situation kaum zu durch­schauen vermag, dann sollte zumindest hier in diesem Hohen Haus die Sprache prä­zise bleiben. Diese Präzision erzwingt die Feststellung, dass in international agie­renden Unternehmen wie – wir wissen es ja alle – Lehman Brothers, Hypo Real Estate, BAWAG und so weiter im besten Fall eine äußerst schlechte Performance abgeliefert und im schlechtesten Fall gelogen und betrogen wurde, und weiters, dass die Kon­trollinstanzen im besten Fall nichts bemerkt haben und im schlechtesten Fall absicht­lich weggeschaut haben. Nach meiner Meinung ist das persönliches, schuldhaftes Ver­halten und kein Naturereignis.

Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

15.12


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nun nicht mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz ge­ändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. No­vember 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kre­ditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Somit kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. No­vember 2010 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Repu­blik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

 


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