BundesratStenographisches Protokoll792. Sitzung / Seite 74

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Im Studienjahr 2008/2009 haben 22 000 Studenten ihr Studium abgeschlossen, davon waren 16,5 Prozent jünger als 24 Jahre. Ein gutes Viertel schloss das Studium vor dem 26. Lebensjahr ab. Somit wird ausgesagt, dass über 80 Prozent der Studenten nicht mit 24 Jahren mit ihrem Studium fertig werden und ab nun keine Familienbeihilfe und keinen Kinderabsetzbetrag mehr erhalten.

Zur Familienbeihilfe nach Beendigung der Berufsausbildung: Bisher war es so, dass jene Lehrlinge, die dem Finanzamt einen erfolgreichen Lehrabschluss gemeldet haben, die Familienbeihilfe noch drei Monate länger bekommen haben. Neu ist der Entfall der Gewährung der Familienbeihilfe für drei Monate nach Beendigung der Berufsaus­bildung.

Für Arbeitsuchende bei der Familienbeihilfe schaut es jetzt so aus: Früher hat es einen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder zwischen dem 18. und 21. Lebens­jahr gegeben, wenn das Kind beim AMS als arbeitsuchend vorgemerkt war. Das ist komplett gestrichen worden.

Aber es gibt auch noch positive Dinge. Als Kärntner Abgeordneter ist es natürlich immer wieder schön, vor allem auch heute als Letztredner über das familien­freundlichste Bundesland zu reden (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), das es ja nach wie vor ist. (Bundesrätin Blatnik: Das glauben Sie ja selbst nicht! – Weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) Ich verstehe die Aufregung nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Hört doch zu! Da könnt ihr noch einiges lernen!

Der Familienzuschuss ist bei uns für sozialbedürftige Familien von früher 15 € auf 75 € pro Monat erhöht worden. (Bundesrat Todt: Ist da schon ... auch dabei? – Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.) Zuhören! Ja, da würde ich als Steirer ein bisschen aufpassen, lieber Herr Klubchef! Und ich würde mich lieber um das Murtal kümmern! Ich würde mich dort um die Straßen und solche Sachen kümmern, denn im Murtal schaut es so aus, dass man glaubt, dort hat eine Bombe eingeschlagen! (Bundesrat Gruber: Und die Leistungen zahlt ihr mit euren Haftungen?!) Schaut nicht auf Kärnten, sondern saniert eure Straßen! Kümmert euch um Familien und andere Geschichten!

In Kärnten gibt es auch das Babygeld mit 500 € – als einziges Bundesland! Das heißt, wenn du noch einmal Kinder haben möchtest, dann komm gerne zu uns, lieber Herr Klug, dann bekommst du dort 500 €. (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Aber wie viel war es bisher? Um wie viel habt ihr es einschränken müssen? Von 800 auf 500 €?)

Müttergeld gibt es bei uns. Kärnten ist das einzige Bundesland, Herr Staatssekretär, das Frauen unterstützt, die über 65 Jahre alt sind und mindestens ein Kind groß­gezogen haben, aber sonst keine Einnahme gehabt haben.

Dann kommen wir noch zum Teuerungsausgleich – das wird die Ana jetzt freuen! –: Der Teuerungsausgleich ... Hörst du mir gar nicht zu! Ana, es geht um Kärnten! Aufpassen! (Bundesrätin Blatnik: Dann frage ich doch, warum ihr die ... macht! Warum brauchen wir einen Teuerungsausgleich?) Der Teuerungsausgleich soll sozial bedürftigen Menschen als finanzielle Einmalunterstützung dienen. Bezugsberechtigt sind ... (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Ihr Grünen, kommt!

Bezugsberechtigt sind Personen, auf die mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft und Sie den Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Kärnten haben: Pensionisten mit einer Ausgleichszulage, Bezieher der allgemeinen Wohnbeihilfe, Bezie­her des Kärntner Müttergelds, Bezieher des Kärntner Familienzuschusses. Die Auszahlungshöhe liegt dann zwischen 100 €, und für Familie mit mindestens drei Kindern gibt es dann 150 €. (Bundesrat Gruber: Das wird bar ausbezahlt?!)

Weiters gibt es dann auch noch ein Schulstartgeld. Das ist sozial gestaffelt, so wie der Teuerungsausgleich. Das sind bei uns gestaffelte Zahlungen.

 


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