BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 49

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ma Kinderrechte befasst haben, ausdrücklich mit Lob bedacht wurde, auch wenn das Ergebnis dann von den NGOs nicht so positiv gesehen wurde.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag zu den Kinderrechten befindet sich im Einklang mit den Menschrechten, im Einklang mit den Grundrechten und Rechten, die eingefordert und umgesetzt werden müssen.

Unsere bestehende Gesetzgebung, so wie wir sie jetzt haben, muss aber auch durch­forstet werden, damit sie mit den heutigen Beschlüssen konform geht. Viele Teile der gesamten Konvention sind – wie schon erwähnt worden ist – Bestandteil der österrei­chischen Gesetzgebung und Bestandteil der österreichischen Rechtsprechung.

Einzelne Bestimmungen sind aber ganz, ganz sicher mit Leben zu erfüllen. Ich appel­liere daher besonders an Staatssekretärin Verena Remler, jetzt hier aktiv zu werden, um im Einklang – und das wird sicher sehr mühsam werden, das weiß ich, und wir sa­gen ihr auch die volle Unterstützung zu – mit den einzelnen Ländern und deren Vertre­terinnen und Vertretern einheitliche Jugendschutz- und Kinderschutzbestimmungen zu erstellen. Es geht um einheitliche Standards, es geht um einheitliche Kriterien und es geht vor allen Dingen um ein dicht verknüpftes Netz zum Schutz der Kinder, die wirk­lich sehr oft dann, wenn Gewalt vorherrscht, hilflos sind. Für jene Kinder muss dieser Schutz gewährleistet werden. Gefahren müssen absolut ausgegrenzt werden.

Das heutige Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dass nach dem ersten Schritt, der gesetzt werden muss, auch immer ein zweiter Schritt kommen muss, wis­sen wir. Es werden ganz sicherlich Verbesserungen folgen.

Ich habe vorher schon erwähnt, dass ich bei den Kinderfreunden Funktionärin bin. Wir Kinderfreunde treten schon seit 1908 für die Interessen und die Rechte der Kinder ein. Wir haben auch immer wieder mit verschiedensten Aktionen, die kindgerecht ge­staltet, aber auch für die Erwachsenen aufbereitet gewesen sind, auf die Rechte der Kinder aufmerksam gemacht.

Ich denke, dass es für uns alle nach diesem heutigen Beschluss wichtig ist, die Kinder­rechte in den Köpfen der Menschen zu verankern. Es wird notwendig sein, dass wir wieder einmal mehr Zivilcourage einfordern. Es wird notwendig sein, dass wir zum Bei­spiel bezüglich des Artikels, wo es um den Anspruch auf Schutz und Fürsorge sowie auf die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung der Kinder geht, auf Folgendes hin­weisen. Gerade heute ist aktuell herausgekommen, dass das Kinderschutzzentrum in Salzburg im Jahr 2010 um 13,5 Prozent mehr Klientinnen und Klienten gehabt hat, um 20 Prozent mehr Prozessbegleitungen und um 23,5 Prozent mehr Beratungsstunden als im Vorjahr durchgeführt hat. Finanziert wird das ganze Kinderschutzzentrum in Salzburg jedoch durch Spenden.

Ich denke, nach so einem Gesetzesbeschluss, wie wir ihn heute haben, wird es auch notwendig sein, dass wir seitens des Bundes schauen, wie wir durch diese Gesetze, die wir heute beschließen, auch eine bessere Verankerung und vor allem eine Absi­cherung unserer Kinder gewährleisten können.

Ein Artikel, den wir heute auch beschließen werden, ist: „Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn“ – und das ist für mich sehr wichtig –, „dies steht seinem Wohl entgegen.“

Wir haben heute schon die Möglichkeit gehabt, mit der Frau Ministerin – leider nur sehr kurz, aber trotzdem – über die gemeinsame Obsorge ansatzweise zu diskutieren. Ich denke, es ist ganz, ganz wichtig – und ich würde mich sehr freuen, wenn wir diese Dis­kussion im Bundesrat noch vertiefen könnten –, bei der gemeinsamen Obsorge nicht das Recht der Väter in den Vordergrund zu stellen, sondern das Recht des Kindes in den Vordergrund zu stellen, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen. Dann


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