11.52
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Forderung, Kinderrechte in der österreichischen Verfassung zu verankern, ist berechtigt. Es war auch wirklich höchste Zeit, dass sich das Parlament zu diesem Schritt endlich einmal entschließen konnte.
Wir Grüne fordern schon seit langer Zeit mehr Rechte für Kinder. Wir fordern auch, diese Rechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung zu verankern. Deshalb ist die UN-Kinderrechtskonvention ein großer Fortschritt in der gesamten Debatte um die Grundrechte.
Kinderrechte sind Menschenrechte, und Menschenrechte sind universal. Dennoch werden Menschenrechte in unterschiedlichen Regionen, Religionen oder Kulturräumen durchaus unterschiedlich akzentuiert und teilweise auch begründet. Das gilt auch für Österreich.
In Österreich ist es ab heute so, dass wir zwar die Kinderrechte in der Verfassung haben, andere Gesetzesmaterien jedoch über diesen Universalrechten stehen. Das Fremdengesetz kann die verfassungsmäßigen Kinderrechte in Zukunft außer Kraft setzen. Das ist ein österreichisches Spezifikum. Es werden genau jene Kinder, die ohnehin schon am wenigsten Schutz haben, am meisten betroffen sein. Kinder als eigenständige Rechtsträger zu definieren und zu sehen ist ein eindeutiges Zeichen dafür, dass sich niemand anmaßen darf, diese Rechte zu untergraben.
Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus 41 Artikeln, die garantieren, dass Kinder und Jugendliche eine verbesserte Situation in der Gesellschaft vorfinden. Die Umsetzung dieser 41 Artikel in die österreichische Verfassung ist für uns sehr unbefriedigend. Diese Version der Kinderrechte ist eine Light-Version, auf die wir bitte nicht stolz sein können und stolz sein dürfen.
Dieser vorliegende Entwurf lässt eine ganze Reihe an Fragen offen und trägt nicht dazu bei, die Situation von Kindern und Jugendlichen in Österreich zu verbessern. Die Bereiche wie Gesundheit, Armutsgefährdung, Bildungschancen und Diskriminierung werden von diesem Verfassungsgesetz nicht tangiert.
Im Gesundheitsbereich haben wir in Österreich eine Situation, die höchst unbefriedigend ist, weil es keine einheitlichen Strukturen gibt und es vom Wohnort abhängt, wie gut Kinder und Jugendliche in Krisensituationen versorgt werden können. Die Gesundheitsversorgung hängt vom Wohnort ab und die Bildungschancen vom Einkommen der Eltern. Es gibt in Österreich keine fairen Bildungschancen, und auch mit diesem Verfassungsgesetz wird es sie nicht geben, weil es meiner Meinung nach eine Pro-forma-Aktion ist, die 41 Artikel der UN-Konvention in diese sechs Artikelchen zu verpacken. Und dann haben wir noch diesen 7. Artikel, der dieser Sache eigentlich die Krone aufsetzt. Mit dem Gesetzesvorbehalt, bei fremdenrechtlichen Maßnahmen gelten keine Kinderrechte, zeigt sich eigentlich der wahre Geist dieses Werkes.
Werte Kolleginnen und Kollegen der SPÖ und ÖVP, Sie machen es sich ganz schön einfach! Es geht eigentlich darum, die Rechte der Kinder zu schützen und die Situation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Genau jene Gruppen, die am verunsichertsten sind, die auf der Flucht vor Verfolgung sind, genau diese Kinder und Jugendlichen lassen Sie im Regen stehen und gehen achselzuckend zur Tagesordnung über. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Mayer: Das ist an den Haaren herbeigezogen!)
Im Ausschuss war ein Experte, und zwar Herr Mag. Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Er ist auch Vertreter des Netzwerkes Kinderrechte Österreich und hat diese Gesetzesvorlage ebenso kritisiert und seine Anmerkungen im Ausschuss kundgetan. Es ist das also nicht nur eine reine Kritik der Grünen, sondern sie ist auch von Experten und Expertinnen sachlich untermauert.
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