Bei einem österreichisch-aserbaidschanischen Expertentreffen am 30. November 2010 wurde erste Übereinstimmung über Teile des Abkommenstextes erreicht, so dass nun Verhandlungen über das Abkommen aufgenommen werden können.
Die mit der Verhandlung dieses Abkommens verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung in den Budgetansätzen der jeweils entsendenden Ressorts. Das künftige Abkommen wird voraussichtlich keine erheblichen finanziellen Auswirkungen haben; sofern es dennoch zu solchen kommen sollte, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.
Das Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Inneres und dem Bundesminister für Finanzen stelle ich den
A n t r a g,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafterin Mag. Sylvia Meier-Kajbic, Österreichische Botschafterin in Aserbaidschan, und im Falle ihrer Verhinderung Botschafterin MMag. Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger, Leiterin der Rechts- und Konsularsektion im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, zur Leitung der Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Aserbaidschan über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen zu bevollmächtigen.
Wien, am 23. Februar 2011
SPINDELEGGER m.p.“
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Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
„BUNDESKANZLERAMT: ÖSTERREICH
Mag. Stephan LEITNER
MINISTERRATSDIENST Geschäftszahl: 350.200/0028-I/4/11
An den Abteilungsmail:
Präsidenten des Bundesrates Sachbearbeiterin: Gabriele MUNSCH
Pers. eMail: gabriele.munsch@bka.gv.at
Parlament Telefon: 01/531 15/2217 bzw. 2264
1017 Wien Datum: 1. März 2011
Sehr geehrter Herr Präsident!
Der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes teilt mit, dass sich der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl. Ing. Nikolaus BERLAKOVICH am14. März bzw. am 16. (abends) und 17. März 2011 in Brüssel aufhalten wird. Seine Angelegenheiten im Bundesrat gemäß Art. 73 Abs. 3 B-VG lässt
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