BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 49

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gegenüber. Er ist begrüßenswert, wäre aber in einigen Bereichen – da gebe ich Ihnen recht, liebe Frau Kollegin – schon zu verbessern. Es ist nämlich nicht nur die Zahl der Zugausfälle gestiegen, sondern auch – an dieser Stelle, Frau Ministerin, erlaube ich mir einen einmaligen Widerspruch – bei der Pünktlichkeit haben wir von 2008 auf 2009 einen leichten Rückgang zu vermerken, laut diesem Bericht. Wenn sich das 2010 wieder verbessert hat, so ist das aller Ehren wert und kann auch positiv erwähnt wer­den. Wenn wir diesbezüglich sogar besser sind als die Schweizer: Respekt, Respekt!

Es ist nicht nur die Zahl der Zugausfälle gestiegen, sondern auch in Bezug auf Pünktlichkeit haben wir etwas nachgelassen. Wenn man aber Zeitungsberichte zitiert, wie Frau Kollegin Mühlwerth das getan hat, dann könnte man schon auch erwähnen, dass zum Beispiel nicht genügend Waggons vorhanden sind, die Qualität der Waggons nicht entspricht und dass es im letzten Jahr – aber das ist nicht Gegenstand dieses Berichtes – zu Ausfällen gekommen ist, weil Klimaanlagen ausgefallen sind, et cetera. Der Qualitätsbonus ist wichtig.

Wenn also in diesem Bericht steht, das Qualitätsziel sei bei Weitem übertroffen wor­den, so nehme ich das mit einem breiten Vorarlberger Lächeln zur Kenntnis. (Beifall des Bundesrates Stadler.) – So ist es, Herr Kollege. Gut bemerkt.

Andererseits brauchen die ÖBB natürlich jeden Cent, und wenn man die Verluste der letzten Jahre betrachtet – das wurde heute schon angesprochen –, dann muss man sagen, es wäre fatal, etwas wegzunehmen, weil die Gesellschaft ohnehin enorme finanzielle Probleme hat.

Im Zusammenhang mit diesem Bericht – weil das heute auch von Kollegin Mühlwerth schon angesprochen worden ist – sei mir gestattet, aus einem offenen Brief der neu gegründeten Westbahn AG zu zitieren, weil die österreichische Bundesregierung einer EU-Liberalisierung des Personen-Bahnverkehrs zugestimmt und damit auch die Weichen für ein zukunftsfähiges Bahnverkehrssystem in Europa gestellt hat. Diese Westbahn AG wird von einem Vorarlberger Unternehmer, der früher bei den ÖBB als Vorstand beschäftigt war, als Geschäftsführer betrieben.

Da heißt es: Seit nämlich die betreffenden EU-Verordnungen in Kraft sind, sind Direkt­vergaben nur mehr im Namen der nationalen Vergabeordnungen erlaubt. In Österreich ermöglicht das Bundesvergabegesetz Direktvergaben bis zu einer Höhe von 100 000 €. Damit die ÖBB weiter in den Genuss von Direktvergaben in jeglicher Höhe kommen, wurde das Bundesvergabegesetz um folgenden Halbsatz ergänzt: „die Anwendung des Art. 5 Abs. 2 und 4 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bleibt unberührt“.

Diese Möglichkeit wurde offensichtlich – wie im Brief zitiert – 2011 ausgiebig genützt. Die Regierung unterzeichnete einen Vertrag mit den ÖBB über die Vergabe soge­nannter gemeinwirtschaftlicher Leistungen über die nächsten zehn Jahre mit einem Volumen von 6 Milliarden €. Die ÖBB erhalten die Summe für Leistungen im Nah- und Regionalverkehr, etwa zur Unterstützung von Pendler- und Schülertickets. Die West­bahn möchte die Leistungen selbstverständlich auch anbieten, mit ihr wurden aber jegliche Verhandlungen mit der Begründung abgelehnt, dass das Unternehmen nicht operativ tätig ist.

Logisch! Wann, wenn nicht kurz vor dem operativen Start, sollten denn solche Gespräche stattfinden!?

Die Westbahnstrecke, auf der sich die ÖBB ab Dezember dem freien Wettbewerb stellen müssen, wurde in den neuen GWL-Verträgen herausgenommen, da dort eine freihändige Vergabe keiner wettbewerbsrechtlichen Prüfung standgehalten hätte. Inter­es­santerweise wurde die Gesamtsumme, die die ÖBB erhalten, durch die Heraus-


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