BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 67

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Die Uni für Bodenkultur hat die verpflichtenden Übungen und Vorlesungen gleich ganz nach vorne gestellt, um dadurch eine frühe Drop-out-Quote zu haben.

Die Uni Innsbruck hat es bei den Lehramtsstudien so gemacht, dass man die Stu­dierenden ganz früh in die Praxis geschickt hat. Man hat dann sofort eine Reflexions­phase eingeführt, und 20 bis 30 Prozent der Studierenden sind danach gleich ausge­schieden.

Dieser Kompromiss steht vor dem Hintergrund dessen, was droht: Alte Pädagogik, altes System: Knock-out-Prüfungen, intransparent, wenig motivierend und pädagogi­scher Unsinn. – Diese Knock-out-Prüfungen sind mit dieser Vorlage vom Tisch.

Zugangsbeschränkungen widersprechen dem Ideal und dem politischen Ziel des freien Hochschulzugangs und des freien Zugangs zur Bildung. – Auch das ist weg. Aufnah­meverfahren, die gibt es nicht.

Planbarkeit ist etwas, das für beide Seiten wichtig ist, für Studierende wie für die Organisation von Universitäten. Dieses Gesetz bietet, Herr Kollege Pisec, zumindest eine Chance für eine Planbarkeit für beide Seiten. Was nach wie vor weg ist vom Tisch – und das ist wichtig für den freien Zugang zur Bildung –, das sind die Studien­gebühren.

Was außerdem weg ist, das gedroht hat, ist die Festlegung von Studienplätzen bezie­hungsweise die kapazitätsorientierte Zulassung beziehungsweise eine solche Ein­schrän­kung bei erhöhter Nachfrage in Massenfächern. Was jetzt kommt, ist ein dreistufiger Plan. Dieser dreistufige Plan sollte die Chance haben, sich zu bewähren.

Ich verstehe, wenn die ÖH als Vertreterin, als quasi gewerkschaftliche Interessen­vertreterin, hier mehr fordert. Aber es zeigt auch, dass dieser Kompromiss sagt: 2014 wollen wir es evaluieren. Bis dahin dauert es nicht lange – das heißt, eine sehr kurze Evaluierungszeit.

Erstens, was bedeutet das, eine verpflichtende Beratung? – Ich halte diese verpflich­tende Beratung aus verschiedenen Gründen für spannend. Das kann nämlich im Bereich der Schule auch ein völlig neues Berufsbild werden, indem nicht nur irgendwie Schüler und Schülerinnen beraten werden, sondern dafür berufliche Qualifikationen mitzubringen sind. Das heißt, wir müssen auch in die Ausbildung jener, die die Bera­tung machen, investieren, und ich halte das für ganz wichtig.

Die Frau Bundesministerin wird eine Verordnung zu dieser Beratung erlassen, die nicht kostenneutral sein kann. Natürlich, WIFI, BFI, ÖH – es gibt verschiedene Arten von Beratung, aber man kann zu dieser Beratung, die jetzt festgeschrieben wird, nicht nur sagen, wir nehmen alles, was es schon gibt, sondern es muss ein neuer Quanten­sprung, eine neue Qualität kommen. Deshalb ist es wichtig, jetzt auch einen sehr großen Fokus auf diese Verordnung zu legen, die kommen wird, die wir aber noch nicht kennen.

Zweitens, es kommt die Voranmeldephase, zu der es übrigens, Herr Kollege, auch eine Nachanmeldung gibt, die möglich ist, was Ihnen ja sogar der Vertreter des Bundesministeriums schon gesagt hat. Warum Sie heute schon wieder wiederholt haben, dass es das nicht gebe, verstehe ich nicht. – Es wird also zu dieser Voran­meldungs- auch eine Nachanmeldungsphase geben, um solche geringfügigen Ver­säum­nisse auszugleichen. (Bundesrat Mag. Pisec: Das stimmt nicht!)

Das Dritte ist die Studieneingangsphase, die Orientierungsphase. Dieser Studieneingangsphase wurden einige Zähne gezogen, die ganz wichtig sind, indem sie nämlich auf ein Semester beschränkt ist, die Prüfungen schon Teil des Studiums sind und sie als Teil des Studiums zählt. Jetzt versuchen wir es einmal positiv zu sehen.

 


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