gen Schennach recht –, in diesem großen Wust der Großbaustelle an kleinen Schräubchen zu drehen und zu hoffen, dass sie wirksam sind. Einzig bei der Vorverlegung der Anmeldefrist kann ich – jetzt bin ich im Gegensatz zu Kollegen Pisec – sehr wohl nachvollziehen, dass diese Regelung zu dem Ziel einer besseren Planbarkeit des Studiums führt.
Jetzt muss ich Sie ausbessern, Herr Kollege Schennach: Im Ausschuss wurde tatsächlich auf die Frage, ob es eine Nach-Anmeldefrist im November geben könnte, darauf hingewiesen – und zwar richtigerweise darauf hingewiesen –, dass das ja dem Ziel widersprechen würde, dass es eine bessere Planbarkeit gibt. Also: Nein, es gibt eine Anmeldefrist bis – das hat sich nur auf das Studium zu beziehen, nicht auf Prüfungen –, und das sehe ich ein. Man kann nicht planen, wenn man es tatsächlich kurz vor Beginn erfährt.
Gleichzeitig möchte ich bei dieser Anmeldefrist trotzdem einen kleinen Punkt erwähnen, wo ich doch einen Widerspruch orte. Die Verbesserung der Beratung, die ja auch eingeführt wird – wenngleich mit einem Jahr Wartepause, weil wir auf die Verordnung warten müssen –, tritt jetzt nicht ein, trotzdem haben wir eine Vorverlegung. Zumindest in diesem Wintersemester und vor Beginn des nächsten Sommersemesters werden also die Studierenden weniger Zeit haben, sich freiwillig auf eine Studienberatung einzulassen.
Jetzt gehe ich auf die verpflichtende Studienberatung ein. Diese kommt, wie gesagt, erst kommendes Jahr, weil wir noch auf die Verordnung warten. Es hat ja schon, wie soll ich sagen, zu einiger Polemik geführt, dass im Vorblatt zur Novelle von keinen unmittelbaren finanziellen Auswirkungen die Rede ist. Ich gehe einmal davon aus, dass sich das auf dieses Jahr, in dem wir auf die Umsetzung der Verordnung warten, bezieht und dass es danach sozusagen sehr wohl schlagend wird, dass es zu einer guten und, wie wir im Ausschuss gehört haben, mit allfälligen Standardisierungen, mit Qualitätsverbesserungen und einer wirklich wünschenswerten Ausweitung auf die Schule verbundenen, also auf allen diesen Ebenen verbesserten Studienberatung kommen wird.
Ich gehe davon aus, dass sie uns etwas kosten wird, und ich will auch, dass wir uns bewusst sind, dass sie uns etwas kosten soll, denn wenn uns etwas dazu bringt, die Studierenden in der Studienauswahl zu unterstützen, damit sie das finden, was sie brauchen, dann ist das tatsächlich nur die Studienberatung. Da bin ich jetzt einfach einmal so vertrauensvoll und hoffe auf die Verordnung, selbst wenn vieles von dem, worauf wir gewartet haben, in den wenigsten Fällen in der Qualität eingetroffen ist, wie wir es uns erhofft haben.
Wenn wir jetzt zu den zwei Punkten der Studieneingangsphase kommen, so ist es ja das erklärte Ziel dieser Regelung, einen Überblick über die wesentlichsten Inhalte des Studiums und dessen Verlauf zu erhalten. Gut, das Ziel ist super, aber wenn man jetzt einmal schaut, was hier vorgeschrieben ist, dann bestätigt sich meiner Meinung nach leider dieser Eindruck des Flickwerks: im Minimalfall eine Lehrveranstaltung mit mindestens einem halben Semester Dauer. Wie soll das funktionieren?
Alle Leute, die schon jemals in einem Studienbetrieb waren – bei mir ist es 20 Jahre her, aber in einem halben Semester hätte ich nicht begriffen, was mein Studium von mir verlangt, abgesehen davon, dass ich genau gewusst habe, was ich studiere, und es auch gemacht habe. Aber auch 20 Jahre später bei meiner Tochter ist es so, dass es wohl kaum möglich ist, das in einem halben Semester zu machen, auch nicht in einem Semester und auch nicht, wenn wir davon ausgehen, dass die Universitäten ohne Weiteres mehr Lehrveranstaltungen anbieten könnten, denn das ist ja nur eine Minimalforderung.
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