BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 76

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Es stimmt, dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Studierenden gestiegen ist und dass das natürlich auch zu einer Verschärfung der Situation an den Universitäten geführt hat. Wir haben noch eine weitere Verschärfung dieser Situation zu erwarten, nämlich infolge des Aussetzens der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland und infolge der Abschaffung eines Schuljahres vor allem in den benachbarten Bundes­ländern wie Bayern. Das wird wahrscheinlich dazu führen, dass es im kommenden Wintersemester zu einer deutlich steigenden Studierendenzahl an unseren Univer­sitäten kommen wird.

Das heißt, wir sehen vor allem in den Massenfächern eine verschärfte Situation. Dort stellen sich die größten Probleme, und dort müssen wir vorrangig ansetzen. Betrachten Sie etwa die Situation der Wirtschaftsuniversität Wien. Die Wirtschaftsuniversität Wien hat doppelt so viele Studierende zu bewältigen, als es ihrer Kapazität entspricht. Das führt zu den auch von Bundesrat Schennach angesprochenen Drop-out-Situationen. Wir haben etwa an der Wirtschaftsuniversität eine Drop-out-Rate von 80 Prozent. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Das halte ich für unzumutbar! Ich halte es für unzumutbar, dass an der Wirtschaftsuniversität Wien nur 20 Prozent derer, die ein Studium beginnen, dieses auch abschließen. Das heißt, wir müssen Maßnahmen setzen, um mehr Qualität und damit auch bessere Studienbedingungen sicherzustellen.

Bundesrat Dönmez hat gemeint, freie Forschung und Lehre seien in Gefahr. Ja, sie sind in Gefahr, wenn wir nichts tun. Denn: Wie sieht es mit der Forschung etwa an der Wirtschaftsuniversität aus? Wie sieht es mit der Forschung bei anderen Massen­studien­richtungen aus? Kann man dort noch viel forschen? Besteht dort noch Zeit zum Forschen? Hat dort vor allem auch der wissenschaftliche Nachwuchs noch viel Zeit zum Forschen? Hat man dort noch die forschungsgeleitete Lehre, wie wir sie uns an den Universitäten wünschen? Dort sehe ich Gefahr!

Daher sage ich: Wir müssen diese Problematik in den Griff bekommen, und dazu setzen wir erste wichtige Schritte – wobei ich sagen muss, dass das nur erste wichtige Schritte sind. Wir müssen noch mehr tun, um diese Probleme in den Griff zu bekom­men.

Die Neuregelung des Hochschulzugangs, um die es bei dieser Änderung des Uni­versitätsgesetzes geht, dient dazu, raschere Klarheit für die Studierenden zu schaffen und bessere Planbarkeit für die Universitäten sicherzustellen. Das ist die Zielrichtung dieser Regelungen.

Aber lassen Sie mich ganz kurz auf die drei Maßnahmen, um die es hier geht, eingehen: Die erste Maßnahme ist die verpflichtende Voranmeldung zu einem Studium. Herr Bundesrat Pisec hat gemeint, die Anmeldung erfolge orientierungslos. Dabei geht es nicht um Orientierung, sondern dabei geht es um eine simple Anmel­dung zu einem Studium und nicht um eine Studienwahlberatung oder eine Studien­wahlorientierung oder was auch immer, das muss schon vorher passieren! – Darauf komme ich dann noch zu sprechen.

Wie gesagt, dabei geht es um eine simple Anmeldung zu einem Studium und nicht um eine Anmeldung für einzelne Lehrveranstaltungen oder Prüfungen, wie das in Ihrer Rede zum Ausdruck gekommen ist. Sie haben den Fall angesprochen, dass es dann ja sein könne, dass man sich für einige Lehrveranstaltungen nicht angemeldet hat und dann nicht alle Lehrveranstaltungen besuchen kann.

Man meldet sich für ein Studium an – und nicht für einzelne Lehrveranstaltungen! Diese Anmeldung für einzelne Lehrveranstaltungen gab es zu der Zeit, als ich noch studiert habe, da hatten wir dieses Modell. Ich erinnere mich mit Grauen zurück, als wir wirklich noch einzelne Lehrveranstaltungen inskribieren mussten. Dieses System füh-


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