BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 77

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ren wir natürlich nicht wieder ein, sondern es geht wirklich um eine Anmeldung für ein Studium.

Natürlich kann es – das ist in einigen Redebeiträgen zum Ausdruck gekommen – auch zu Mehrfachanmeldungen kommen. Aber das soll auch möglich sein, denn es gibt ja auch viele Studierende, die ein Doppelstudium führen. Wieso nicht? Wieso soll man zum Beispiel nicht Rechtswissenschaften und Wirtschaft studieren, was eine beliebte Kombination ist, oder auch andere Doppelstudien wählen? Diese Möglichkeit soll natür­lich bestehen. Natürlich nehmen wir mit dieser Regelung auch in Kauf, dass man ein und dasselbe Studium an mehreren Standorten wählt. Das ist eben etwas, das wir in Kauf nehmen müssen.

Vielleicht überhaupt noch ein bisschen zurückgreifend: Was ist eigentlich der Sinn und Zweck hinter dieser Regelung? Warum tun wir das? – Ich habe es bereits ange­sprochen, wir führen diese Regelung ein, um die Planbarkeit für die Universitäten zu verbessern. Herr Bundesrat Pisec hat auf die Zwischenfrage, was er als Lösung betref­fend steigende Studierendenzahl und Massenstudien vorschlage, gemeint, die Lösung wäre, besser planen. Genau das wollen wir den Universitäten ermöglichen!

Wie sieht es denn momentan aus? Wie soll eine Universität planen, wenn die Nach­inskriptionsfrist bis Ende November dauert? Das heißt, eine Universität weiß im Wintersemester erst Ende November, wie viele Studierende wirklich inskribiert sind. Wie soll man da planen? Wie soll ich für das gesamte Semester planen, wie viele Hörsäle, wie viele Lehrende ich brauche? – Deshalb diese vorgezogene Voranmel­dung, damit die Universitäten wissen, mit wie vielen Studierenden sie maximal zu rechnen haben. Darum geht es ja! Ich kenne eine maximale Zahl an Studierenden. Im Endeffekt können dann weniger inskribieren. Das ist möglich, aber zumindest weiß ich als Universität, mit wie vielen Studierenden ich maximal zu rechnen habe. Das erleichtert natürlich die Planung in Hinblick auf die Ressourcen, in Hinblick auf Per­sonalressourcen, aber natürlich auch im Hinblick auf Hörsäle, Lehrsäle et cetera.

Eine Ausnahme gibt es auch bei dieser Anmeldung. Das ist zwar nicht zur Sprache gekommen, aber ich möchte darauf hinweisen: Ausgenommen von der verpflichtenden Voranmeldung sind jene Studienrichtungen, in denen es jetzt schon Aufnahme­verfahren gibt. Wie gesagt, diese Studienrichtungen sind ausgenommen, denn dort gibt es schon eigene Anmeldeverfahren, und da wollten wir mit dieser Neuregelung nicht eingreifen. Zur Anmeldung habe ich, glaube ich, bereits alles gesagt, was ange­sprochen wurde.

Der zweite Punkt, der bei dieser Maßnahme eine Rolle spielt, ist die verpflichtende Studienwahlberatung. Das ist auch ein Thema, das heute mehrmals angesprochen wurde. Ich kann mich all jenen anschließen, die sagen, dass das ein wichtiges Thema ist. Verpflichtende Studienwahlberatung halte ich für ganz, ganz wichtig. Es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass wir die Situation haben, dass rund 60 Prozent der Studierenden in nur 10 Prozent der Fächer gehen. Das ist in Wirk­lichkeit ein Wahnsinn. Da müssen wir etwas tun, und etwas tun heißt in diesem Fall, die Studienwahlberatung zu verbessern und sie auch verpflichtend vorzusehen.

„Verpflichtend“ bedeutet natürlich nicht, dass man etwa, wenn bei einem Beratungs­gespräch herauskommt, dass man sehr gut in Mathematik ist, dazu verpflichtet ist, Mathematik zu inskribieren. Das ist es natürlich nicht. Aber man soll zumindest einmal gehört haben, dass man ein mathematisches Talent hat. Natürlich kann man immer etwas anderes inskribieren. Aber diese verpflichtende Studienwahlberatung setzt eben nicht erst bei der Voranmeldung oder bei der Inskription an. Sie muss schon viel früher ansetzen, sie muss in der Schule ansetzen.

 


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