BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 78

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Deshalb haben wir in dieser Gesetzesvorlage vorgesehen, dass es eine Verordnung gibt. Diese Verordnung mache ich nicht alleine, sondern in Zusammenarbeit mit meiner Kollegin Unterrichtsministerin Schmied, weil gerade diese Studienwahlberatung ein Thema ist, das – ganz, ganz wichtig – an den Schulen zu verankern ist. Deswegen müssen wir hier zusammenarbeiten.

Wir haben bereits gemeinsam verkündet, dass die Studienwahlberatung und die Maturanten- und Maturantinnenberatung durch die Österreichische Hochschülerschaft ausgedehnt werden. Wir haben auch das Modell des Studiencheckers ausgedehnt, und ein neues Modell, das die ÖH vorgeschlagen hat, nämlich Studieren probieren, wird auch verwirklicht werden – eben um hier wirklich eine flächendeckende Studien­wahlberatung sicherzustellen, die wir jetzt noch nicht haben. Das werden wir nun schrittweise einführen müssen.

Das ist auch mit ein Grund, warum diese verpflichtende Studienwahlberatung erst im Wintersemester 2012/13 in Kraft treten wird, weil wir natürlich sicherstellen müssen, dass es im Falle einer verpflichtenden Studienwahlberatung ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Angebot gibt. Das muss sichergestellt werden, und da der Hauptteil an Studienwahlberatung an den Schulen passiert, wäre das jetzt zu kurz­fristig. Wenn wir das jetzt schon für das kommende Wintersemester beschlossen hätten, dann wäre die Zeitspanne in den Schulen nur mehr sehr kurz, in der es die Mög­lichkeit einer qualifizierten Studienwahlberatung gäbe. Das würde ich als Nachteil oder als Benachteiligung für die angehenden Studierenden sehen. Deswegen brauchen wir hier mehr Zeit, damit diese Studienwahlberatung auch wirklich qualifiziert an den Schulen stattfinden kann. – Zur Studienwahlberatung bin ich, glaube ich, auf alle Redebeiträge eingegangen.

Damit gleich zum dritten Punkt, zur Studieneingangs- und Orientierungsphase. Herr Bundesrat Pisec hat gesagt, diese Studieneingangs- und Orientierungsphase sei neu. Sie ist nicht neu! (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Pisec.) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase ist jetzt schon in § 66 des Universitätsgesetzes verankert, und sie wurde sogar bereits durch die letzte Universitätsgesetzreform verpflichtend vorgesehen. Neu ist, dass sie jetzt straffer gestaltet wird. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mag. Pisec.)

Es findet jetzt eine Straffung dieser Studieneingangs- und Orientierungsphase statt, und zwar deshalb, damit die Studierenden rasch Klarheit haben, ob sie das richtige Studium gewählt haben.

Damit bin ich wieder bei den Drop-out-Raten. Wir sehen, dass viele Studierende das falsche Studium wählen und leider erst in den späteren Semestern aus dem Studien­prozess ausscheiden. Hier wollen wir rasch Klarheit für die Studierenden schaffen. Sie sollen rasch wissen, ob sie für das konkrete Studium tatsächlich geeignet sind oder nicht. Deshalb gibt es eine gestraffte Studieneingangs- und Orientierungsphase.

In dieser Studieneingangs- und Orientierungsphase ist es natürlich auch so, dass es wie bei allen anderen Prüfungen drei Prüfungsantrittsmöglichkeiten pro Prüfung geben muss. Es ist vorgesehen, dass jede Prüfung dreimal pro Semester angesetzt werden muss. Das heißt, man hat viele Antrittsmöglichkeiten, nicht nur am Anfang und am Ende des Semesters, wie angesprochen wurde. Es muss auch einen Mitteltermin geben.

Wo es auch eine Änderung gibt, ist die Reduktion der Antrittsmöglichkeiten. Die Antritts­möglichkeiten werden reduziert. Es gibt nur mehr eine Möglichkeit der Wiederholung, und die Universität kann eine weitere Wiederholungsmöglichkeit vor­sehen. Diese Wiederholungen müssen aber auch nicht alle im ersten Semester stattfinden. Natürlich kann man die Prüfungstermine in den weiteren Semestern nut-


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