BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 79

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zen. Das heißt, man muss nicht alle Prüfungen schon im ersten Semester ablegen. Man kann sie auch im zweiten oder dritten Semester ablegen.

Aber eines wurde klargestellt, nämlich, dass man die Studieneingangsphase positiv absolvieren muss, um weiterstudieren zu können. Das ist jetzt im Gesetzestext aus­drücklich klargestellt. Die positive Absolvierung der Studieneingangsphase und damit eben aller Prüfungen in der Studieneingangsphase ist Voraussetzung, um das Studium fortsetzen zu können. Das soll dazu dienen, für die Studierenden rasch Klarheit zu schaffen.

Weil hier mehrfach die Situation an den Medizinuniversitäten angesprochen wurde, möchte ich auch dazu etwas sagen: Dort ist es etwa durch das Aufnahmeverfahren gelungen, viele dieser Probleme, die wir durch diese Maßnahmen in den Griff bekom­men wollen, in den Griff zu bekommen. Es ist zum Beispiel bei den Medizinstudien so, dass die Studienzeit verkürzt wurde, und es ist auch bei dieser Studieneingangs- und Orientierungsphase davon auszugehen, dass die Studienzeit verkürzt wird. Also diese Verlängerung, die Sie angesprochen haben, Herr Bundesrat Pisec, kann ich nicht nachvollziehen, denn durch eine raschere Orientierung gibt es weniger Drop-outs und damit in der Regel auch kürzere Studienzeiten.

Wir gehen davon aus, dass es durch diese Maßnahme zu einer Verkürzung der Studienzeit kommt, wie es etwa auch durch die Aufnahmeverfahren beim Medizin­studium zu einer Verkürzung der Studienzeit gekommen ist. Es konnten – und deshalb wundert mich, was Herr Bundesrat Dönmez gesagt hat – die Wartelisten abgebaut werden. Es gibt kaum noch Wartelisten bei Laborplätzen – wenn doch, dann sind das Altlasten aus den Zeiten vor den Aufnahmeverfahren.

Seit es die Aufnahmeverfahren in den Medizinstudien gibt, gibt es diese Wartelisten nicht mehr. Es gibt noch die Altlasten, aber es ist nun wirklich möglich, ein Medizin­studium rasch zu absolvieren. 90 Prozent der Studierenden studieren innerhalb der Mindeststudienzeit beziehungsweise der Toleranzsemester, und die Drop-out-Raten wurden von 50 Prozent auf rund 5 Prozent gesenkt.

Ich habe es bereits angesprochen: Insgesamt dienen diese Maßnahmen, die ich nun erwähnt habe, dazu, die Studienqualität zu verbessern, für die Studierenden mehr Klarheit zu verschaffen, sie besser zu beraten und für die Universitäten eine bessere Planbarkeit sicherzustellen. Es geht hier wirklich um Qualität und Leistung. Wir wollen die Qualität verbessern und die Leistung stärker in den Vordergrund stellen, wobei man natürlich auch sagen muss – und ich habe es bereits kurz erwähnt –, dass diese Maßnahmen nur ein erster Schritt sind. Wir müssen in diesem Bereich noch mehr tun, und es ist ja im Regierungsprogramm vorgesehen, eine Studienplatzfinanzierung zu erarbeiten.

Es gibt auch eine Einigung über die Erarbeitung eines Studienplatzfinanzierungs­modells, die beim Universitätsgipfel erzielt wurde, der im Herbst gemeinsam mit den Universitäten, dem Herrn Bundeskanzler, dem Herrn Vizekanzler, meiner Kollegin Unter­richtsministerin Schmied und mir stattgefunden hat. Es wurde der klare Auftrag gegeben: Wir müssen ein österreichisches Modell der Studienplatzfinanzierung erar­beiten. Das spiegelt sich auch in der bereits angesprochenen Befristung dieser Neu­regelung wider. Die Neuregelung ist befristet vor dem Hintergrund, dass es künftig ein Studienplatzfinanzierungsmodell – auch mit einer klaren Kapazität zur Orientierung – geben muss. Daran arbeiten wir: Entwicklung eines Studienplatzfinanzierungsmodells mit klarer Kapazitätsorientierung.

Frau Bundesrätin Kemperle hat angesprochen, dass sie sich breite Chancen für die beste Ausbildung wünscht. – Das wünsche ich mir auch. Ich wünsche mir beste Chan-


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