BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 85

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Andererseits muss ich ganz ehrlich sagen: Wir Bundesräte müssen froh sein, dass es wenigstens ein paar EU-Vorgaben gibt, die in Form von Regierungsvorlagen bearbeitet werden müssen; sonst wäre die Tagesordnung noch dünner und die Frage nach un­serer Existenzberechtigung könnte dann von den Kritikern womöglich noch lauter gestellt werden, denn die Reformkraft dieser Regierung ist ja enden wollend. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf des Bundesrates Klug.)

So müssen wir uns also heute wieder mit einem Gesetz herumschlagen, in dem man sich bemüht, diese EU-Vorgaben zu erfüllen, und so nebenbei auch noch die Gele­genheit nützt, eine Gefälligkeit – um nicht zu sagen: einen Kniefall – vor der E-Wirt­schaft hineinzupacken.

Der vorgeschriebene Bau von Fischaufstiegshilfen bei Neuanlagen wird aufgeweicht. Im Ausschuss wurde vom zuständigen Beamten angemerkt, dass es sinnlos sei, beispielsweise Fischaufstiegshilfen vorzuschreiben, wenn es gar keine Fische gibt, die überhaupt flussaufwärts wollen. Das ist grundsätzlich richtig. Wenn zum Beispiel ein Querbauwerk in unmittelbarer Nähe eines 20 Meter hohen Wasserfalles errichtet werden soll, das sowieso nicht passiert werden kann, dann braucht man dort auch keine Fischaufstiegshilfen. Davon war aber im gegenständlichen Paragraphen nicht die Rede, sondern es heißt, dass diese Hilfen bei Vorliegen von Umständen, bei denen der Stand der Technik nicht mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand erreichbar ist, vor­übergehend und kurz befristet von diesem Stand der Technik abweichen können. Dieser neue Absatz des  §12a strotzt nur so vor schwammigen Formulierungen.

Ich muss sagen, ich bin kein Fischer – zur Klarstellung. „Der Stand der Technik ...“ (Bundesrat Perhab: Das hört sich so an!) – Das hört sich immer gut an; daraus klare Regelungen für die Praxis abzuleiten, ist aber genauso schwierig. Seitens des Minis­te­riums, hat es geheißen, soll bis Mitte des Jahres ein Entwurf eines Leitfadens vorgelegt werden, der dann Ende 2011 fertiggestellt sein soll. Ein Leitfaden ist gut und schön, er ist aber kein Gesetz, keine Norm, sondern nur eine Empfehlung. Gerade in Anbetracht der Geschwindigkeit der bisherigen Arbeitsweise ist zu befürchten, dass es irgendwann einmal einen Leitfaden gibt – und der pickt dann die nächsten Jahre. Das widerspricht dem Sinn der Textpassage bezüglich „Stand der Technik“ – dass dieser nämlich laufend an neue Erkenntnisse und Gegebenheiten angepasst werden soll.

Dann zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Verstehen Sie mich nicht falsch! Ich bekenne mich zum Ausbau der Wasserkraft in Österreich als erneuerbarer und sauberer Energie. Gerade in Anbetracht der jüngsten Ereignisse in Japan, aber auch in Anbetracht der derzeitigen Strompreise und der Gewinne der Energiewirtschaft, wie man sie in den Bilanzen lesen kann, dürfte dieser Fall eigentlich nie eintreten, dass etwas wirtschaftlich unzumutbar ist. Ich frage mich: Wer entscheidet dann über diese Unzumutbarkeit? Wer macht die Gutachten? Sind das Wirtschaftstreuhänder, Banken, Spekulanten?

Dann ist noch die Rede von der „kurzen Befristung“ und von „vorübergehend“. (Bun­desrätin Mühlwerth: „Vorübergehend“ heißt, die nächsten 20 Jahre!) Vorübergehend ist grundsätzlich fast alles in unserem Leben und in dieser Welt. Was bedeutet „kurz“ in Anbetracht der doch recht bedeutenden und hohen Lebensdauer von Wasserkraft­werks­anlagen? Der praktische Wert der im letzten Moment noch hineingekommenen möglichen Klage des Bundesministers beim Verwaltungsgerichtshof ist auch in hohem Maße zu hinterfragen und erscheint mehr als Alibiformulierung denn als wirkliche Verbesserung dieser Situation.

Dabei hat man es verabsäumt, klar zu definieren, was wirklich interessant wäre. Bei­spielsweise wären topografische Gegebenheiten festzulegen und Situationen, die einen Fischaufstieg sinnlos machen, zu berücksichtigten. Davon steht nichts im Text!


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite