BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 84

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­be­reiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.43.496. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (1030 d.B. und 1082 d.B. sowie 8455/BR d.B. und 8461/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Konrad. Bitte um den Bericht.

 


13.44.08

Berichterstatter Klaus Konrad: Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Umwelt­aus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2011 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. Ich erteile es ihm.

 


13.44.57

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Minister! Ich weiß schon, Sie kommen zum Wasserrecht hier ein bisschen wie die Jungfrau zum Kind. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, zwei Tagesordnungspunkte weiter haben wir es wieder mit einem solchen Problemfall an Gesetzesvorlage zu tun, nämlich mit einer Vorlage, die nicht aus dem Antrieb entstanden ist, etwas besser zu machen oder sinnvolle Reformen einzuleiten, sondern bei der das Gebot des Handelns in einer EU-Richtlinie begründet lag. Mit welchem „Elan“ an diese Sache herangegangen wurde, sieht man allein schon daran, dass die rechtliche Umsetzung eigentlich bis 2009 erfolgen hätte sollen  und jetzt haben wir 2011.

 


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