BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 49

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Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 21. April 2011, GZ 210.010/1-BEV/11, gemäß Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfas­sungsgesetz den Bundesminister für Finanzen und Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef PRÖLL, die Bundesministerin für Inneres Dr. Maria FEKTER, die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia BANDION-ORTNER, die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Dr. Beatrix KARL, den Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold LOPATKA und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Mag. Verena REMLER von ihren Ämtern enthoben hat.

Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Ab­satz 1 den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Mi­chael SPINDELEGGER zum Vizekanzler, Frau Dr. Maria FEKTER zur Bundesminis­terin für Finanzen, Frau Dr. Beatrix KARL zur Bundesministerin für Justiz, Frau Mag. Johanna MIKL-LEITNER zur Bundesministerin für Inneres und Herrn Dr. Karl­heinz TÖCHTERLE zum Bundesminister für Wissenschaft und Forschung ernannt.

Ferner hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz Herrn Dr. Wolfgang WALDNER zum Staatssekretär ernannt und ihn zur Unterstützung in der Geschäfts­führung und zur parlamentarischen Vertretung dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten beigegeben sowie Herrn Sebastian KURZ zum Staatssekretär ernannt und ihn zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur par­lamentarischen Vertretung der Bundesministerin für Inneres beigegeben.

Mit besten Grüßen“

*****

Schreiben der Bundesministerin für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

                                                                                                                            „BUNDESMINISTERIUM

                                                                                                                                              FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Gottfried Kneifel

Parlament                                                                                                              Wien, am 6. Mai 2011

1017 Wien                                                                                    GZ: BMF-010221/0511- IV /4/2011

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 99. Sitzung des Ministerrates am 3. Mai 2011 Verhand­lungen mit dem Fürstentum Liechtenstein zum Abschluss eines Abkommens zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aufgenommen wurden.

Insbesondere aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Gesamtrevision des derzeit in Geltung befindlichen Abkommens (BGB!. Nr. 24/1971) - unter anderem zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informations­austauschs von Bankauskünften - als erforderlich herausgestellt.

Mit freundlichen Grüßen“

*****

 


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