Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 21. April 2011, GZ 210.010/1-BEV/11, gemäß Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz den Bundesminister für Finanzen und Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef PRÖLL, die Bundesministerin für Inneres Dr. Maria FEKTER, die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia BANDION-ORTNER, die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Dr. Beatrix KARL, den Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold LOPATKA und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Mag. Verena REMLER von ihren Ämtern enthoben hat.
Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael SPINDELEGGER zum Vizekanzler, Frau Dr. Maria FEKTER zur Bundesministerin für Finanzen, Frau Dr. Beatrix KARL zur Bundesministerin für Justiz, Frau Mag. Johanna MIKL-LEITNER zur Bundesministerin für Inneres und Herrn Dr. Karlheinz TÖCHTERLE zum Bundesminister für Wissenschaft und Forschung ernannt.
Ferner hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz Herrn Dr. Wolfgang WALDNER zum Staatssekretär ernannt und ihn zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten beigegeben sowie Herrn Sebastian KURZ zum Staatssekretär ernannt und ihn zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung der Bundesministerin für Inneres beigegeben.
Mit besten Grüßen“
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Schreiben der Bundesministerin für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„BUNDESMINISTERIUM
FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament Wien, am 6. Mai 2011
1017 Wien GZ: BMF-010221/0511- IV /4/2011
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 99. Sitzung des Ministerrates am 3. Mai 2011 Verhandlungen mit dem Fürstentum Liechtenstein zum Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aufgenommen wurden.
Insbesondere aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Gesamtrevision des derzeit in Geltung befindlichen Abkommens (BGB!. Nr. 24/1971) - unter anderem zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften - als erforderlich herausgestellt.
Mit freundlichen Grüßen“
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