Daher werden wir – wir stimmen das auch noch mit der Finanzprokuratur ab, wie die korrekte Vorgangsweise ist – natürlich jede parlamentarische Anfrage beantworten, das ist völlig klar, und einen Kurzbericht veröffentlichen, aber im Interesse der Gesellschaften nicht in allen Details.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2589/AB bis 2594/AB und jenes Schreibens des Bundeskanzlers betreffend die Amtsenthebung und die gleichzeitige Ernennung von Mitgliedern der Bundesregierung und von Staatssekretären durch den Herrn Bundespräsidenten
beziehungsweise
jenes Schreibens der Bundesministerin für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Fürstentum Liechtenstein über ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
sowie der Mitteilungen des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramts betreffend
den Aufenthalt des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich am 12. Mai 2011 innerhalb eines EU-Mitgliedstaates bei gleichzeitiger Wahrnehmung seiner Angelegenheiten gemäß Artikel 73 Abs. 3 B-VG durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle
und
den Aufenthalt der Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner vom 11. bis zum 15. Mai 2011 innerhalb eines EU-Mitgliedstaates
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 9)
*****
Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung von Mitgliedern der Bundesregierung sowie eines Staatssekretärs und einer Staatssekretärin sowie gleichzeitige Ernennung von Mitgliedern der Bundesregierung und von Staatssekretären:
„BUNDESKANZLERAMT: ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
An den
Präsidenten des Bundesrates
Gottfried KNEIFEL
Parlament GZ 350.000/0002-1/4/11
1017 Wien Wien, am 21. April 2011
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