BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 51

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11.29.00 Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Kneifel, Klug, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bun­desrates vor, die Jahresvorschau des BMWF 2009 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Kneifel, Klug, Kolleginnen und Kolle­gen, gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates die gegenständliche Jahresvorschau des BMWF 2009 ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittel­bar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.

Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfor­derlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates zustimmen, um ein Handzei­chen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, die gegenständliche Jahresvorschau ohne Vorberatungen durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist mit der erforderlichen Zweidrit­telmehrheit angenommen, und diese steht somit als Tagesordnungspunkt 17 in Ver­handlung.

*****

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, 4 und 5, 7 und 8, 10 und 11, 16 und 17, 18 und 19 sowie 20 und 21 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Wir wer­den daher so vorgehen.

11.31.441. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz geändert wird (1113 d.B. und 1141 d.B. sowie 8484/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Schulunterrichtsgesetz und das Bundesgesetz, mit dem das Schulun-


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