Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Kneifel, Klug, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, die Jahresvorschau des BMWF 2009 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Kneifel, Klug, Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates die gegenständliche Jahresvorschau des BMWF 2009 ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.
Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag, die gegenständliche Jahresvorschau ohne Vorberatungen durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen, und diese steht somit als Tagesordnungspunkt 17 in Verhandlung.
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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, 4 und 5, 7 und 8, 10 und 11, 16 und 17, 18 und 19 sowie 20 und 21 unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Beschluss des Nationalrates vom 29. April
2011 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz
geändert wird (1113 d.B. und 1141 d.B. sowie
8484/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 29. April
2011 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Schulunterrichtsgesetz und das
Bundesgesetz, mit dem das Schulun-
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