BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 52

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terrichtsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 112/2009, geändert werden (1112 d.B. und 1142 d.B. sowie 8485/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrperso­nengesetz 1966 geändert werden (1114 d.B. und 1140 d.B. sowie 8486/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen in die Tagesordnung ein und kom­men zu den Punkten 1 bis 3, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 1 bis 3 ist Herr Bundesrat Mag. Jachs. – Bitte um die Berichte.

 


11.33.01

Berichterstatter Mag. Christian Jachs: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Ich bringe die Berichte des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz geändert wird;

zweitens betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz und das Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, geändert werden;

drittens betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 geändert werden.

Nach Beratung der Vorlagen im Ausschuss stelle ich jeweils den Antrag, gegen die Beschlüsse des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.33.23

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Wir haben jetzt drei Tagesordnungspunkte vor uns. Punkt 1 be­trifft das Schulaufsichtsgesetz, das ja eigentlich im Moment noch ein Vorläufer ist, denn: Das klingt zwar ganz gut, und es wird in schönen Worten dargelegt, wie toll alles werden soll, aber fix ist eben noch nix. Die Details müssen erst ausverhandelt werden.

Wir meinen allerdings, wenn man jetzt von einigen Punkten absieht, die tatsächlich neu sind, dass die bestehende Schulaufsicht bloß ein neues Namensschild bekommt und in Zukunft halt „Qualitätsmanagement“ heißt, was aber noch nicht so viel aussagt.

Wenn ich mir die Regierungsvorlage anschaue, so heißt es da: „Planungs- und Be­richtswesen: Sowohl die Schulen als auch die Ebenen der Schulverwaltung haben sich Ziele zu setzen, Maßnahmen zu formulieren und die Zielerreichung laufend zu überprü­fen. ... Zielvereinbarungen mit dem Qualitätsmanagement“ zu treffen.

Bei der Zielvereinbarung heißt es dann: Diese „werden zwischen der Unterrichtsminis­terin und den Qualitätsmanagerinnen und -managern auf Ebene der Landesschulräte, zwischen den Letztgenannten und den Qualitätsmanagerinnen und -managern auf Ebe­ne der Bezirksschulräte sowie zwischen den Qualitätsmanagerinnen und -mana­gern und den Schulleiterinnen und -leitern nach dem Prinzip der dialogischen Führung getroffen.“

Und dann geht es weiter zur Evaluierung: „Die Evaluierung hat unter Einbeziehung ex­tern erhobener Daten und der Rückmeldungen externer Experten im Sinne von ,Peers‘ oder ,Critical Friends‘ (zB qualifizierte Vertreter und Vertreterinnen anderer Einrichtun­gen des Bildungswesens oder Pädagogischer Hochschulen) nach definierten Qualitäts­standards zu erfolgen.“ – Und so weiter und so fort.

 


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