BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 54

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Was ich gut finde und was für mich hier neu ist, ist der Aufbau einer Feedback-Kultur, die ich jetzt auch gemeinsam mit dem Qualitätsmanagement sehe, aber wo ich schon lange der Meinung bin, dass das die Direktoren ohnehin tun sollten. Es wundert mich, dass das jetzt erst kommt, denn im Grunde genommen ist der Direktor der Erste, der seine Lehrer sieht, ihnen bei ihrer Arbeit zuschauen sollte und ihnen ein entsprechen­des Feedback geben sollte – im Positiven wie im Negativen. Daran fehlt es nämlich sehr. Der Lehrer ist meistens ein Einzelkämpfer in einer Klasse, entweder kommt er gut zurecht oder nicht so gut zurecht, aber kaum jemand sagt ihm: Das hast du gut ge­macht, das läuft toll, und dort hast du Defizite, und da musst du auch etwas tun!, denn da gehört ja auch die Verpflichtung dazu, dass derjenige dann entsprechende Kurse besucht, um seine Defizite auszugleichen. Niemand ist perfekt, jeder hat irgendwo sei­ne Schwachstellen. Aber das wäre die erste Aufgabe des Direktors. Das ist durchaus etwas Positives.

Allerdings ist das leider in diesem Gesetz nicht so klar, es ist eine Nicht-Fisch-und-nicht-Fleisch-Regelung: Die Direktoren sollen mehr tun, ja, gleichzeitig wird ihnen in irgend­einer Form wieder das Misstrauen ausgesprochen, weil die Kontrolle wieder überbor­dend ist, womit ich wieder beim Tagesordnungspunkt 1 bin. Und da frage ich Sie schon: Glauben Sie nicht, dass Ihre Direktoren das können, was Sie von ihnen verlangen?

Ich gehe jetzt einmal im positiven Sinne davon aus – wiewohl ich weiß, dass es manchmal nicht so ist, aber ich gehe einmal davon aus –, dass die Direktorinnen und Direktoren ihre Arbeit gut machen. Ich war immer schon der Meinung, dort, wo es nicht der Fall ist, sollte man sie auch wieder abziehen, und zwar innerhalb dieser fünf Jahre, die ihnen gegeben sind. Aber wenn, dann sollten wir sie schon arbeiten lassen und nur so viel kontrollieren, wie unbedingt nötig ist.

Der dritte Tagesordnungspunkt betrifft das Dienstrecht. Die Regierungsvorlage zielt einzig und allein darauf ab, dass die Landeslehrer auch auf der Bundesebene unter­richten können, weil sich offensichtlich nicht genügend AHS-Lehrer finden, die in den Neuen Mittelschulen unterrichten wollen.

Weil in dem Gesetz steht, dass für „Unterrichtstätigkeiten im Bereich der Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Bundesschulen bis einschließ­lich der 8. Schulstufe und der Betreuung von körper- und sinnesbehinderten Schülerin­nen und Schülern“ eine Mitverwendung erfolgen darf, möchte ich schon auf eines hin­weisen, gerade was den sonderpädagogischen Förderbedarf anbelangt: Der sonderpä­dagogische Förderbedarf ist mit 2,7 Prozent gedeckelt. Wien sagt – ich bin ja nicht oft mit Wien einer Meinung, aber in dem Fall schon –, der Wiener Stadtschulrat sagt, dass die Schulen, seit das von Bundesministerin Gehrer gedeckelt worden ist, einen gleich bleibenden tatsächlichen Stand von 4,4 Prozent an SPF haben.

Jetzt frage ich mich: Wo ist da die soziale Wärme der SPÖ geblieben, die immer so viel beschworen wird, diese Deckelung entsprechend dem Bedarf anzuheben? Denn es gibt andere Bundesländer, die durchaus ähnliche Probleme haben, es kommen bei Weitem nicht alle mit den 2,7 Prozent aus. Jetzt kann man natürlich darüber disku­tieren, bis zu welchem Grad dieser sonderpädagogische Förderbedarf notwendig ist, was darunter im Detail zu verstehen ist, wo man ihn wirklich braucht und wo es viel­leicht andere Möglichkeiten gibt. Aber Tatsache ist, dass es hier ein Riesenproblem gibt, das die SPÖ bis jetzt überhaupt nicht bereit war aufzugreifen. Ich glaube, hier soll­te man tätig werden.

Zusammenfassend sind wir bei allen drei Regierungsvorlagen nicht davon überzeugt, dass sie so gut sind, wie sie sich darstellen. Wir meinen, sie sind nicht genügend, und deshalb werden wir dagegen stimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.43

 


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